Bestimmung · 1 Entscheid

§ 15 Abs. II StrassG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 15 Abs. II StrassG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2019.0057606.02.2020 · GutgeheissenDie Verlegung eines öffentlichen Gemeindewegs im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens muss von der nach Strassengesetz zuständigen Behörde (Gemeindevorstand) festgesetzt werden; ein Entscheid der unzuständigen Bausektion ist jedoch nicht nichtig, wenn die Verfahrensrechte der Beschwerdeführenden gewahrt wurden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.