Bestimmung · 1 Entscheid

§ 15 Abs. 3 ABPV

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Entscheide zu § 15 Abs. 3 ABPV

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  1. AppGer BS VD.2014.17902.05.2016 · AbgewiesenDie Vollstreckungsverfügung zum Rückbau rechtswidrig erstellter Dachlukarnen ist verhältnismässig, wenn die Abweichung von der Bewilligung erheblich ist und das öffentliche Interesse an der Herstellung des rechtmässigen Zustands überwiegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.