Entscheide zu § 15 Abs. 2 DMSG
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- VGer ZG V 2023 68Die Baubewilligung für einen Neubau (Haus F) in der Altstadtzone von Zug ist rechtmässig, da die Vorinstanzen das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG nicht verletzt haben und die systembedingte Vorbefassung der Denkmalpflege keine unzulässige Befangenheit darstellt. Die Parteientschädigung zugunsten der Bauherrin (Korporation Zug) ist…
- VGer ZG V 2023 40Eine ohne Baubewilligung erstellte Holzterrasse in einer Zone für öffentliches Interesse und einer überlagerten Ortsbildschutzzone ist nicht nachträglich bewilligungsfähig, wenn sie das Ortsbild empfindlich stört und gegen die fachlichen Einschätzungen der Denkmalpflege verstösst. Die Anordnung des Rückbaus ist verhältnismässig, wenn…
- VGer ZG V 2020 63Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben die Anforderungen der Einordnung gemäss § 12 BO Baar erfüllt und die Erschliessung sowie die Feuerwehrzufahrt den gesetzlichen und normativen Vorgaben entsprechen. Der Umgebungsschutz nach § 29 Abs. 1 DMSG gilt nur für geschützte, nicht für bloss inventarisierte Denkmäler.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.