Bestimmung · 1 Entscheid

§ 15 Abs. 1 GastgewerbeG

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Entscheide zu § 15 Abs. 1 GastgewerbeG

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  1. VGer ZH VB.2019.0026818.12.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Rechtskraft einer Baubewilligung steht der Anordnung zusätzlicher Lärmschutzmassnahmen nicht entgegen, wenn eine neurechtliche Anlage nachträglich unzulässige Emissionen verursacht; für Gaststättenlärm ohne bundesrechtliche Grenzwerte ist unmittelbar gestützt auf das Gesetz zu urteilen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.