Entscheide zu § 15 Abs. 1 BO
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- VGer ZG V 2024 111Bauliche Veränderungen innerhalb einer Arealbebauung — konkret ein Swimmingpool, ein Gartenpavillon und eine Gartenumgestaltung — stellen nur dann eine wesentliche Änderung dar, wenn sie in die prägenden Elemente des genehmigten Gesamtkonzepts eingreifen; fehlt ein verbindliches Konzept zur Umgebungsgestaltung, sind solche Massnahmen…
- VGer ZG V 2020 52Die Baubewilligung für einen Ersatzneubau in der Kernzone B (KB) und Ortsbildschutzzone von Unterägeri ist mit Ausnahme einer geringfügigen Anpassung der Bruttogeschossfläche des Abstellraums im Untergeschoss rechtmässig, da die Pläne vollständig und gesetzeskonform sind, die Höhenlage des Erdgeschosses sowie die Fassaden- und…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.