Bestimmung · 1 Entscheid

§ 145 Abs. 2 lit. b PBG

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Entscheide zu § 145 Abs. 2 lit. b PBG

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  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0106/201911.12.2018 · AbgewiesenBei der Bemessung des Geldausgleichs für ein Wenderecht im Quartierplanverfahren sind die aktuellen Marktverhältnisse zu berücksichtigen, wobei ein weites Ermessen der Gemeindebehörden besteht. Eine schematische Anwendung veralteter Grundlagen ist unzulässig, doch muss eine Einzelbetrachtung aller Umstände erfolgen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.