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§ 145 Abs. 1 und 2 StRG

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Entscheide zu § 145 Abs. 1 und 2 StRG

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  1. BGer 1C_238/201602.12.2016 · AbgewiesenEine Volksinitiative, die eine kürzlich totalrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) ändern will, widerspricht dem Grundsatz der Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG, wenn keine erheblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Plananpassung rechtfertigen würden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.