Bestimmung · 1 Entscheid

§ 14 Abs. 2 BauV

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Entscheide zu § 14 Abs. 2 BauV

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  1. VGer AG WBE.2022.18615.03.2023 · GutgeheissenEine Rückweisung des angefochtenen Entscheids zum neuen Entscheid mit offenem Verfahrensausgang gilt für die Kostenverlegung als vollständiges Obsiegen der Beschwerdeführer; werden ihnen dennoch Kosten auferlegt und eine Parteientschädigung verweigert, stellt dies einen willkürlichen Ermessensmissbrauch dar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.