Entscheide zu § 14 Abs. 1 und 2 BO
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZG V 2023 73Mobilfunkanlagen sind keine Anlagen der Haustechnik und unterliegen nicht den für Dachaufbauten oder haustechnische Anlagen geltenden Beschränkungen der Bauordnung. Sie sind als Infrastrukturanlagen grundsätzlich zonenkonform, sofern sie das Orts-, Quartier- oder Strassenbild nicht übermässig beeinträchtigen und den Versorgungsauftrag…
- VGer ZG V 2023 74Eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist zonenkonform, wenn sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort steht und die Einordnung in die Umgebung sowie die Immissionsgrenzwerte nach NISV eingehalten werden. Die Gemeindeautonomie gewährt der Baubehörde einen Ermessensspielraum bei der Anwendung ästhetischer Vorschriften.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.