Entscheide zu § 139 PBG
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- VGer ZH VB.2018.00515Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens ist unzulässig, wenn der Hauptzweck darin besteht, die Spezialinteressen eines einzelnen Grundeigentümers zu befriedigen, und ein erheblicher Teil des Perimeters einer baulichen Nutzung nicht mehr zugeführt werden soll.
- VGer ZH VB.2017.00433Der Eigentümer einer aufzuhebenden Wegparzelle, die ohne Ablösung der darauf lastenden Wegrechte keinem anderen Zweck dienen könnte, hat keinen Zuteilungsanspruch im Quartierplanverfahren.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.