Bestimmung · 1 Entscheid

§ 13 VErV

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Entscheide zu § 13 VErV

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  1. VGer ZH VB.2022.0031008.12.2022 · RückweisungBei der Einleitung eines Quartierplanverfahrens sind die polizeilichen Interessen an einer genügenden Notzufahrt zu berücksichtigen. Ist nicht erstellt, ob die bestehende Erschliessung den neuen Anforderungen an die Notzufahrt gemäss § 13 VErV (noch) genügt, ist der Sachverhalt zu ergänzen und neu zu entscheiden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.