Bestimmung · 1 Entscheid

§ 13 lit. d KonzV WWG

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Entscheide zu § 13 lit. d KonzV WWG

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0057/201812.06.2018 · Teilweise gutgeheissenDie wasserrechtliche Konzession für ein rein dem Uferschutz dienendes, die ursprüngliche Steinvorlage ersetzendes Betonpodest unter Wasser ist nicht konzessionspflichtig, da es keinen Sondervorteil darstellt. Andere private Nutzungen im Seegebiet (z. B. Treppen, Geländer) sind hingegen konzessions- und gebührenpflichtig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.