Entscheide zu § 12 BO
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- BGer 1C_449/2023Die Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung nach § 12 BO Baar ist willkürfrei, wenn die zulässige Baumasse eingehalten wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Reduktion erfordern.
- VGer ZG V 2022 27Ein Bauvorhaben in der Wohnzone W2a, das die masslichen Vorgaben der Bauordnung einhält, kann nicht allein wegen seiner Grösse oder der Beeinträchtigung der Aussicht als nicht gut eingeordnet im Sinne von § 12 BO beurteilt werden. Das Einordnungsgebot dient nicht dem Schutz der Aussicht, sondern verlangt eine architektonische…
- VGer ZG V 2020 63Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben die Anforderungen der Einordnung gemäss § 12 BO Baar erfüllt und die Erschliessung sowie die Feuerwehrzufahrt den gesetzlichen und normativen Vorgaben entsprechen. Der Umgebungsschutz nach § 29 Abs. 1 DMSG gilt nur für geschützte, nicht für bloss inventarisierte Denkmäler.
- VGer ZG V 2020 43Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Zone W2a der Gemeinde Baar ist rechtmässig, da die Erschliessung durch eine Dienstbarkeit hinreichend gesichert ist, die Höhenlage des Erdgeschosses den Vorschriften entspricht und die Einordnung des Bauvorhabens in die heterogene Umgebung nicht zu beanstanden ist.
- VGer ZG V 2020 24Die gewässerschutzrechtliche Bewilligung und die Baubewilligung für Umgebungsanpassungen (u.a. Stützmauern, Autodrehscheibe, Flüssiggastank) sind rechtmässig, da das Vorhaben auch unter den noch gültigen Schutzzonenunterlagen von 1998 keine Gewässergefährdung darstellt und die gestalterische Einordnung gemäss § 12 BO Baar gewahrt bleibt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.