Bestimmung · 1 Entscheid

§ 12 AbtrG

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Entscheide zu § 12 AbtrG

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  1. VGer ZH VR.2019.0000323.01.2020 · Teilweise gutgeheissenBei der Teilenteignung von Vorgartenland in der Landwirtschaftszone, das der Wohnnutzung dient, ist für die Entschädigungsberechnung auf Preise für unbebautes Wohnbauland mit Preisabschlägen für eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten abzustellen; die kantonale Vorteilsanrechnung ist analog zum Bundesrecht auszulegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.