Entscheide zu § 12 Abs. 4 Tarif- und Gebührenordnung
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- VGer AG WBE.2022.492§ 12 Abs. 4 einer kommunalen Tarif- und Gebührenordnung, der leistungsabhängige Anschlussgebühren für 'Elektroheizungen' vorsieht, erfasst nach grammatikalischer und systematischer Auslegung keine Wärmepumpenanlagen; mangels genügender gesetzlicher Grundlage darf für die Installation einer Wärmepumpe keine entsprechende Anschlussgebühr…
- VGer AG WBE.2022.493Eine Wärmepumpenanlage gilt nach grammatikalischer und systematischer Auslegung nicht als «Elektroheizung» im Sinne von § 12 Abs. 4 der Tarif- und Gebührenordnung, sodass für deren Installation keine leistungsabhängige Anschlussgebühr erhoben werden darf. Im Abgaberecht ist der klare Gesetzeswortlaut angesichts des strengen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.