Bestimmung · 3 Entscheide

§ 112a Abs. 2 lit. h PBG

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Entscheide
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Entscheide zu § 112a Abs. 2 lit. h PBG

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  1. KGer LU 7H 23 11920.01.2025 · GutgeheissenBalkone, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, sind Teile des Hauptgebäudes und können kommunalrechtlich nicht als Nebenbauten qualifiziert werden; ihre Flächen sind zur Überbauungsziffer der Hauptbaute hinzuzurechnen.
  2. KGer LU 7H 23 23221.09.2023 · GutgeheissenErdgeschossflächen eines Mehrfamilienhauses, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, als Hauptnutzfläche genutzt werden und im Gebäudeinnern keine bauliche Trennung zur Hauptbaute aufweisen, sind Teil der anrechenbaren Gebäudefläche der Hauptbaute und können nicht zur…
  3. KGer LU 7H 19 12725.02.2021 · GutgeheissenEine Einstellhalle gilt nur dann als Unterniveaubaute nach § 125 Abs. 1 Anhang PBG und kann vom privilegierten Grenzabstand von 2 m profitieren, wenn sie an keiner Stelle um mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragt; eine Nebenbestimmung, die den Grenzabstandsmangel nur im 4-m-Bereich behebt, ohne das gesamte Überragen auf…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.