Bestimmung · 1 Entscheid

§ 110 PBG

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Entscheide zu § 110 PBG

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  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0041/201630.03.2016 · Gutgeheissen§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.