Entscheide zu § 11 DSchG (SG 497.100)
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- AppGer BS VD.2023.61Eine Praxisänderung, die auf einem einmaligen Fehlentscheid beruht, begründet noch keine gefestigte Praxis im Sinne des Gleichbehandlungsgebots. Eine unzureichende Begründung einer Verwaltungsverfügung verletzt Art. 29 Abs. 2 BV, kann jedoch geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz über gleiche Kognition verfügt wie die Vorinstanz.
- AppGer BS VD.2016.195Ein Subventionsgesuch für Denkmalschutzarbeiten, das erst nach Beginn der Bauausführung gestellt wird, ist unzulässig; der Anspruch auf eine Denkmalsubvention ist verwirkt, weil die Subvention ihrer Anreiz- und Verhaltenslenkungsfunktion nicht mehr gerecht werden kann.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.