Bestimmung · 1 Entscheid

§ 11 Abs. 2 BPG

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Entscheide zu § 11 Abs. 2 BPG

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  1. AppGer BS VD.2025.5913.02.2026 · AbgewiesenÄsthetische Anforderungen nach § 58 BPG (gute Gesamtwirkung) können eine Baubewilligung versagen, soweit sie sich auf die konkrete Gestaltung des Baukörpers beziehen; sie dürfen jedoch nicht dazu führen, das zonenrechtlich zulässige Nutzungsmass pauschal einzuschränken, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen dies…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.