Entscheide zu §106 KV
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- VGer AG WBE.2024.240Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Maximalmasse genügt nicht, um die positive ästhetische Generalklausel (§ 27 Abs. 1 BNO, § 42 Abs. 1 BauG) zu erfüllen; ein Bauabschlag ist bereits dann gerechtfertigt, wenn ein Neubau dem Erfordernis einer guten Gesamtwirkung nicht entspricht. Der Gemeinderat verfügt bei der Anwendung von…
- VGer AG WBE.2018.70Eine Gemeinde, der gemäss kantonalem Recht die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts obliegt, hat im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie Anspruch auf eine Bewilligung nach §103 Abs. 2 BauG zur Nutzung kantonaler Strasseninfrastruktur für eine stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ), wenn die…
- VGer AG WBE.2017.138Eine Einwohnergemeinde ist in Bausachen auch dann zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde befugt, wenn sie «pro Bauherrschaft» neben dieser eine Beschwerde erhebt und dabei eine Verletzung der Gemeindeautonomie geltend macht. Ob ihr im betreffenden Bereich tatsächlich Autonomie zusteht, ist eine Frage der materiellen Beurteilung und nicht des…
- VGer AG WBE.2016.108Als Rechtsmittelinstanz, die kein Planungsorgan ist, darf das Verwaltungsgericht gemäss § 30 BauG keine Bausperre anordnen, wenn der Gemeinderat als zuständiges Planungsorgan dies ausdrücklich ablehnt. Die verfassungsrechtlich geschützte Gemeindeautonomie (§ 106 KV) beschränkt die Befugnisse der Rechtsmittelinstanzen erheblich; zudem…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.