Entscheide zu § 106 Abs. 1 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer TG TVR-2025-14Aufgrund von § 106 Abs. 1 PBG darf eine Baubewilligung nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht; eine Praxis, wonach eine Überschreitung von bis zu 1% der maximal zulässigen Geschossfläche im Baubewilligungsverfahren toleriert wird, ist rechtswidrig.
- VGer TG TVR-2024-19Wohnbauten in der Gewerbezone sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig; diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Baubewilligungserteilung feststehen und kann nicht durch einen blossen 'hinreichenden funktionalen Zusammenhang' zwischen Gewerbebetrieb und Wohnnutzung erfüllt werden. Eine solche weite…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.