Entscheide zu §106 Abs.1 KV
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- VGer AG WBE.2023.229Ein Attikageschoss ist bei der Berechnung der Ausnützungsziffer zu berücksichtigen, wenn die kommunale Bau- und Nutzungsordnung nur Dach- und Untergeschosse von der anrechenbaren Geschossfläche ausnimmt und das Attikageschoss nicht ausdrücklich nennt. Die in § 16a ABauV festgehaltene Gleichbehandlung des Attikageschosses mit dem…
- VGer AG WBE.2018.160Im Anwendungsbereich der Altstadtzonen fehlt es an einer klaren gesetzlichen Grundlage, die es der Stadtbehörde erlaubt, bei inneren Umbauten von Gebäuden Bauvorgaben anzuordnen; dieser erweiterte Schutzumfang besteht nur für kommunale Baudenkmäler nach §39 BNO. Schutzvorschriften, die in die Eigentumsgarantie eingreifen, bedürfen einer…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.