Entscheide zu §103 Abs. 2 BauG
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- VGer AG WBE.2018.70Eine Gemeinde, der gemäss kantonalem Recht die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts obliegt, hat im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie Anspruch auf eine Bewilligung nach §103 Abs. 2 BauG zur Nutzung kantonaler Strasseninfrastruktur für eine stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ), wenn die…
- VGer AG WBE.2016.424In Fahrbahnschächten platzierte optisch-elektrische Umwandler (µCANs) für Glasfaser-Kupfer-Verbindungen bilden Leitungsbestandteil im Sinne von Art. 35 Abs. 1 FMG; die Bewilligungsvoraussetzungen beurteilen sich ausschliesslich nach Bundesrecht, für entgegenstehendes kantonales Baurecht (§§ 103 ff. BauG) bleibt kein Raum.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.