Bestimmung · 2 Entscheide

§103 Abs. 2 BauG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu §103 Abs. 2 BauG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2018.7027.03.2019 · RückweisungEine Gemeinde, der gemäss kantonalem Recht die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts obliegt, hat im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie Anspruch auf eine Bewilligung nach §103 Abs. 2 BauG zur Nutzung kantonaler Strasseninfrastruktur für eine stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ), wenn die…
  2. VGer AG WBE.2016.42407.04.2017 · RückweisungIn Fahrbahnschächten platzierte optisch-elektrische Umwandler (µCANs) für Glasfaser-Kupfer-Verbindungen bilden Leitungsbestandteil im Sinne von Art. 35 Abs. 1 FMG; die Bewilligungsvoraussetzungen beurteilen sich ausschliesslich nach Bundesrecht, für entgegenstehendes kantonales Baurecht (§§ 103 ff. BauG) bleibt kein Raum.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.