Entscheide zu § 101 BPG
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- AppGer BS VD.2017.252Ein Sondernutzungsplan (Bebauungsplan), der das zulässige Mass der baulichen Nutzung gegenüber der Grundordnung nicht erhöht, sondern nur eine quartierverträglichere Verteilung der Ausnutzung ermöglicht, ist mit dem Grundsatz der Planbeständigkeit vereinbar; das öffentliche Interesse an haushälterischem Umgang mit dem Boden und…
- AppGer BS VD.2017.78Ein Bebauungsplan (Sondernutzungsplan), der gegenüber der zonenrechtlichen Regelbauweise nur untergeordnete Abweichungen vorsieht und das zulässige Nutzungsmass nicht erhöht, verletzt das Prinzip der Planbeständigkeit gemäss Art. 21 RPG nicht. Das öffentliche Interesse an haushälterischem Umgang mit dem Boden durch qualitätsvolle…
- AppGer BS VD.2017.55Rügen, die im Einspracheverfahren gegen einen Bebauungsplan hätten geltend gemacht werden können, sind im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren verwirkt. Der rechtskräftige Bebauungsplan geht als Sondernutzungsplan gemäss § 101 BPG den allgemeinen Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung vor.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.