Bestimmung · 4 Entscheide

§ 101 Abs. 2 PBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 101 Abs. 2 PBG

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  1. BGer 1C_579/202502.04.2026 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Unterniveaugarage im Baulinienbereich nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH setzt voraus, dass die Beanspruchung bei Realisierung der Baulinie ohne Weiteres beseitigt werden kann; eine neubauähnliche Umgestaltung fällt nicht unter die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 101 Abs. 2 PBG/ZH.
  2. VGer ZH VB.2024.0038028.08.2025 · AbgewiesenEine Unterniveaugarage mit rund 50 m2 im Baulinienbereich überschreitet den Rahmen der dort zulässigen Bauten und Anlagen, weil sie bei Realisierung der Baulinie nicht ohne Weiteres beseitigt werden könnte; eine Berufung auf die erweiterte Besitzstandsgarantie scheidet aus.
  3. VGer ZH VB.2023.0022811.01.2024 · AbgewiesenEine ursprünglich bewilligte Baulinienüberstellung, die nicht nachträglich materiell rechtswidrig geworden ist, unterfällt § 101 PBG; darunter sind Unterhalt, Modernisierung und unter den Voraussetzungen von Abs. 2 auch weitergehende Vorkehren wie eine Dachaufstockung zulässig.
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0073/202127.04.2021 · GutgeheissenEin Umbau und eine Erweiterung eines bestandswidrigen Gebäudes gelten als neubauähnliche Umgestaltung im Sinne von § 357 Abs. 1 PBG, wenn sie objektiv darauf abzielen, die bestandswidrige Gebäudestellung zu erhalten und Neubauvorschriften zu umgehen, und nicht den Schutz bestehender Investitionen bezwecken.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.