Decisioni su LPAmb
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2022.00581Erhebt eine Partei Rekurs und ergeht danach eine ihr nachteilige Widererwägung der Vorinstanz, missachtet diese den Devolutiveffekt; die Widererwägungsverfügung ist nichtig. Sie kann aber als Antrag an die Rekursinstanz auf Abänderung des angefochtenen Dispositivs verstanden werden. Die Mitbeteiligte 1 als Verhaltensstörerin haftet…
- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0196-0197-2022-vom-23--november-2022Die Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans für ein Kiesabbaugebiet ist rechtmässig, wenn die Richtplangrundlage besteht und die Interessenabwägung auf Stufe Gestaltungsplan die massgeblichen privaten und öffentlichen Interessen (inkl. Immissionsschutz, UVP) ausreichend berücksichtigt.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0141/2022Eine Projektfestsetzung für Lärmsanierung ist teilweise aufzuheben und zur weiteren Untersuchung zurückzuweisen, wenn die Baudirektion Erleichterungen nach Art. 14 LSV gewährt hat, ohne den Sachverhalt ausreichend zu ermitteln, und die Kantonspolizei eine Temporeduktion ohne hinreichende Grundlage abgewiesen hat.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0134/2022Eine Baubewilligung für ein Einkaufszentrum mit aufgesetzten Wohnnutzungen ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur lenkungswirksamen Parkgebühr keine substanzielle Begründung enthält und sich lediglich pauschal auf ältere Bundesgerichtsurteile stützt.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nr--0265-0271-2021-vom-9--november-2021-laermsanierung-gemeindestrassenDie Lärmsanierung von Gemeindestrassen wird nach dem StrG als Strassenprojekt beurteilt; das BRGE ist zuständig gemäss § 329 PBG, und bei nicht abschliessend geklärter Sachverhaltslage ist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
- VGer ZH VB.2020.00645Bei einer Baustoffrecycling-Anlage, die den Immissionsgrenzwert für Staubniederschlag überschreitet, ist es gerechtfertigt und verhältnismässig, die Betreiberin zur Einreichung von Vorschlägen für verstärkte Massnahmen (Einhausung) aufzufordern.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0048/2020Die Auferlegung von 60% der Einsatz- und Sanierungskosten nach einem Heizölunfall (Erdreichkontamination) durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ist rechtmässig, wenn der Schadensverursacher die Verhaltenshaftung trägt und die Kostenteilung mit dem öffentlichen Interesse an der Sanierung übereinstimmt.
- VGer ZH VB.2016.00052Nächtliches Kirchengeläut von über 40-45 dB kann nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen als unzulässige Lärmimmission gelten; die widerstreitenden Interessen (Nachtruhe vs. Tradition/Zeitansage) sind abzuwägen, wobei stündliche Glockenschläge die Tradition wahren, ohne das Ruhebedürfnis übermässig zu beeinträchtigen.
- VGer ZH VB.2015.00408Lufthygienische Massnahmen gegen Geruchsemissionen eines Laufhofs für Milchkühe sind zu beurteilen anhand der FAT-Richtlinien und des Mindestabstands; Massnahmen, die ungeeignet oder unverhältnismässig sind, sind aufzuheben, während ein Anlass für darüber hinausgehende Massnahmen zu verneinen ist, wenn der Mindestabstand eingehalten ist.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.