Decisioni su kantonales Wasserrecht
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- VGer ZH VB.2021.00140Bei der Bemessung der Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Entfernung eines Boots aus einer konzessionswidrigen Stationierung in einem Badhaus am Zürichsee) ist zwischen der Dringlichkeit der Beseitigung und den persönlichen Interessen der Verpflichteten abzuwägen; die notorische Knappheit von Bootsliegeplätzen kann…
- VGer ZH VB.2021.00147Die Aufnahme eines Gewässers in das Verzeichnis der öffentlichen oberirdischen Gewässer begründet kein neues Staatseigentum, sondern macht die bereits bestehende öffentliche Natur des Gewässers lediglich kundbar; Grundwasser sowie offene und eingedolte Oberflächengewässer sind öffentlich, soweit Privateigentum nicht nachgewiesen wird.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.