Decisioni su art. 7 cpv. I OIF
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- VGer ZH VB.2025.00129Bei der Standortwahl für eine Aussenklimanlage an einem geschützten Gebäude sind neben Aussenstandorten auch Innenstandorte zu prüfen; dies gilt unabhängig davon, ob die Aussenanlage die Planungswerte knapp oder deutlich einhält.
- VGer ZH VB.2019.00308Ein Tierheim ist wegen negativer Standortgebundenheit auf die Landwirtschaftszone angewiesen; ohne ausreichende Abklärung der Lärmimmissionen durch ein neutrales Gutachten ist eine Baubewilligung nicht zu erteilen.
- VGer ZH VB.2016.00605Ein kantonaler Gestaltungsplan für eine Jagdschiessanlage in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn der Kantonsrat die planungsrechtliche Grundlage im Richtplan geschaffen hat; das öffentliche Interesse am Schiesssport überwiegt ein allfälliges Interesse an geringeren Lärmimmissionen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.