Decisioni su art. 5 cpv. I LPN
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- VGer ZH VB.2019.00633Eine Hängebrücke von 180 m Länge und 40 m Höhe über einem Landschaftsschutzobjekt von überkommunaler Bedeutung ist als grössere Baute im Sinne der VSVK zu qualifizieren und bedarf zwingend einer Begutachtung durch die Natur- und Heimatschutzkommission (NHK); die Interessenabwägung für eine Rodungsbewilligung kann erst nach Vorliegen…
- VGer ZH VB.2017.00361Die Schutzwürdigkeit eines Inventarobjekts führt nur zur Unterschutzstellung, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung die entgegenstehenden Interessen überwiegt; eine suspensiv bedingte Inventarentlassung auf den Zeitpunkt der Baufreigabe eines Ersatzneubaus genügt der Koordinationspflicht.
- VGer ZH VB.2017.00362Die Schutzwürdigkeit eines Inventarobjekts führt nur zur Unterschutzstellung, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung die entgegenstehenden Interessen überwiegt; eine suspensiv bedingte Inventarentlassung auf den Zeitpunkt der Baufreigabe eines Ersatzneubaus genügt der Koordinationspflicht.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.