Decisioni su art. 32c LPAmb
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0139/2021Die Kostentragungspflicht des Grundeigentümers für eine Altlastensanierung (PER-Kontamination, Textilreinigung) nach Art. 32d USG ist zu bestätigen, wenn die PER-Belastung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Betrieb einer Wäscherei/Textilreinigung auf dem Grundstück zurückzuführen ist und alternative Ursachen ausgeschlossen werden…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0016/2021Untersuchungskosten für Gefährdungsabschätzungen nach Art. 3 lit. a AltlV im Zusammenhang mit einem Bauprojekt auf einem belasteten, aber nicht sanierungsbedürftigen Standort sind keine Sanierungskosten im Sinne von Art. 32d USG; sie entstehen, weil der Eigentümer freiwillig baut, und fallen daher nicht in die Kostentragungspflicht des…
- VGer ZH VB.2018.00144Die altlastenrechtliche Realleistungspflicht zur Sanierung einer Papierschlammablagerung im Zürichsee unterliegt keiner Verjährung, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; dem Vertrauensschutz kommt gegenüber Art. 32c USG kein Vorrang zu.
- VGer ZH VB.2016.00398Eine als Prozessfläche im Kataster belasteter Standorte eingetragene Teilfläche erfüllt selbständig die Kriterien eines belasteten Standorts nach Art. 32c USG und Art. 2 AltlV; nach ihrer Entlassung aus dem Kataster besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Untersuchungskosten nach Art. 32d Abs. 5 USG.
- VGer ZH VB.2016.00128Im altlastenrechtlichen Kostenverteilungsverfahren genügt für die Verursachereigenschaft das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit; eine Beiladung aller möglicherweise Kostenpflichtigen ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben, und zivilrechtliche Ansprüche zwischen Verursachern bleiben trotz rechtskräftigem…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.