Decisioni su allegato 1 Ziffer 61 ORNI
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- BRG ZH BRGE IV Nr. 0016/2021Eine Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung einer Mobilfunkanlage ist aufzuheben und zurückzuweisen, wenn im Standortdatenblatt nicht sämtliche Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) berücksichtigt wurden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Anlagegrenzwert (5 V/m) bei einem nicht erfassten OMEN überschritten wird…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0052/2019Die Verweigerung einer Baubewilligung für eine Mobilfunk-Basisstation (Salt Mobile SA, Pipe-Anlage, 7 m Mastlänge) in einer Wohnzone W3.0 ist aufzuheben, wenn die Anlage als kleinere technisch bedingte Aufbaute (§ 292 PBG) das hypothetische Gebäudeprofil überschreiten darf und die NISV-Grenzwerte (Anlage- und Immissionsgrenzwerte)…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.