Decisioni su AIG
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- VGer ZH VB.2022.00358Eine auf den Bezirk beschränkte Eingrenzung ist bei fehlenden Anhaltspunkten für objektive Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise als geeignete Zwangsmassnahme verhältnismässig. Eine Eingrenzungsdauer von zwei Jahren ist unverhältnismässig, wenn die betroffene Person bereits früher eingegrenzt war und sich seitdem stets den Behörden…
- VGer ZH VB.2022.00271Eine Ausgrenzung aus dem gesamten Stadtgebiet ist erforderlich, um eine Person von Drogenumschlagplätzen fernzuhalten; sie ist jedoch verhältnismässig einzuschränken, wenn besondere persönliche Beziehungen (hier: Kindschaftspflege in einem bestimmten Stadtkreis) dies gebieten. Direkte An- und Wegreise ist ohne Ausnahmebewilligung zu…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.