Decisioni su § 96 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00033Die Beanspruchung eines Baulinienbereichs für einen unterirdischen Swimmingpool und eine ebenerdige Sitzplatzumrandung ist zulässig, wenn der primäre Zweck der Baulinie (Strassenbau, Sichtfreiheit) bereits erfüllt ist und das private Nutzungsinteresse das relativierte öffentliche Freihaltungsinteresse überwiegt.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0157/2023Die Suspendierung einer Baulinie im Geltungsbereich eines privaten Gestaltungsplans findet in § 83 Abs. 1 PBG eine hinreichende gesetzliche Grundlage und ist zulässig, da der Gestaltungsplan die allgemeine Nutzungsplanung – einschliesslich des Baulinienplans – überlagert. Bei der gerichtlichen Überprüfung eines kommunalen…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0108/2019§ 100 Abs. 3 PBG ist auf Neubauten im Strassenabstandsbereich gemäss § 265 PBG nicht anwendbar; einzig § 220 PBG bildet die massgebliche Ausnahmebestimmung für Gebäude, die den Strassenabstand verletzen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.