Disposizione · 8 decisioni

§ 83 PBG ZH

8 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
8
Accolti (in tutto o in parte)
50 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 83 PBG ZH

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0031/202604.03.2026 · AccoltoEine Baubewilligung für den Neubau eines Hochhauses und zweier Mehrfamilienhäuser (mit Gewerbeflächen) in einer Gestaltungsplanzone ist aufzuheben, wenn die lärmschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 22 USG) nicht erfüllt sind und das Projekt überdies unzulässig vom Gestaltungsplan abweicht.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0134/202509.10.2025 · Parzialmente accoltoDie Festsetzung einer kommunalen Nutzungsplanrevision (Umzonung Y) und deren kantonale Genehmigung sind aufzuheben, wenn die Legitimation eines Teils der Rekurrierenden fehlt, die übrigen Rekurrierenden aber in berechtigten Interessen verletzt sind und die Planungsgrundlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0129/202112.08.2021 · RinvioDer kantonale Gestaltungsplan 'Campus T', Winterthur, ist zur Überarbeitung zurückzuweisen, wenn bestimmte Parameter der im Gestaltungsplanperimeter liegenden Grundstücke (ISOS-Schutzobjekte, Ortsbildperimeter) nicht hinreichend berücksichtigt wurden und die Auswirkungen auf die betroffenen Grundeigentümer nicht vollständig abgeklärt…
  4. BRG ZH BRK: entscheidauszug-brge-i-nrn--0095-0099-2020-vom-21--august-202021.08.2020 · RespintoRekurse gegen den kantonalen Gestaltungsplan 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' sind abzuweisen, wenn das Verkehrsgutachten die Modalsplitverschiebung (Verlagerung MIV auf ÖV) hinreichend begründet und die Auswirkungen auf Schutzobjekte (BLN, ISOS, Landschaft) im Rahmen der Interessenabwägung des kantonalen Gestaltungsplanverfahrens…
  5. BRG ZH BRK: entscheidauszug-mma-aus-brge-iii-nrn--0145-0146-2018-vom-24--oktober-201824.10.2018 · RespintoDer kantonale Gestaltungsplan 'Innovationspark Zürich' (Dübendorf und Wangen-Brüttisellen) ist zu bestätigen; Rekurse von direkt Betroffenen sind abzuweisen, auf Stimmrechtsrekurse von nicht direkt Betroffenen ist nicht einzutreten; bei mehreren Rekurrenten mit identischem Begehren haften diese für Kosten individuell (nicht solidarisch).
  6. BRG ZH BRGE I Nr. 0095/201714.07.2017 · RespintoDer kantonale Gestaltungsplan 'Kinderspital Zürich, Lengg' ist nicht aufzuheben, wenn das ISOS-Schutzobjekt (Lengg/Zürich) bei der Interessenabwägung im Gestaltungsplanverfahren hinreichend berücksichtigt wurde und die Einordnung des Kinderspitalneubaus in die Ortsbildschutzanforderungen nicht beanstandet werden kann.
  7. VGer ZH AN.2016.0000113.07.2017 · Parzialmente accoltoDie Nichtgenehmigung einer kommunalen Nutzungsplanrevision (Umzonung in Kernzone II) und einer Vorschrift zur Zulässigkeit von Kreuz- und Giebelfirsten durch die Baudirektion ist zu bestätigen, wenn das Umzonungsgebiet sowohl im kantonalen als auch im nationalen ISOS-Inventar verzeichnet ist und die Umzonung das Strukturerhaltungsziel…
  8. BRG ZH BRGE IV Nr. 0101/201601.09.2016 · Parzialmente accoltoEin kantonaler Gestaltungsplan für eine Jagdschiessanlage (Jagdschiessanlage Widstud, Bülach) ist zur Überarbeitung zurückzuweisen, wenn die Betriebszeiten und Sondernutzungen unzureichend geregelt sind, die zulässige Lärm-Schrotschiessanlage im Freien die Belastungsgrenzwerte gemäss Anhang 9 LSV ohne zusätzliche Massnahmen nicht…

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.