Decisioni su § 8 cpv. 1 VRG
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- VGer ZH AEG.2025.00002Eine Mieterin der im Verfahren streitgegenständlichen Liegenschaft hat ein schützenswertes Interesse an der Einsicht in die Akten des hängigen baurekursgerichtlichen Verfahrens, wenn die Gesuchsgegnerschaft keine entgegenstehenden Interessen geltend macht.
- VGer ZH AEG.2025.00001Ein Dritter erhält Akteneinsicht in ein hängendes Gerichtsverfahren nur, wenn ein schützenswertes Interesse dargelegt wird; die blosse Abwesenheit entgegenstehender Interessen genügt nicht.
- VGer ZH AEG.2021.00002Ein Akteneinsichtsbegehren im Zusammenhang mit einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist nicht selbständig anfechtbar; über die Akteneinsicht ist im Hauptverfahren zu entscheiden, weshalb das Nichteintreten der Vorinstanz auf den Zwischenentscheid keine formelle Rechtsverweigerung…
- VGer ZH VB.2018.00370Akten zu hängigen Einwendungsverfahren unterliegen dem Akteneinsichtsrecht nach § 8 VRG; bei Nachbarrechtsmitteln besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf öffentliche Verhandlung nach Art. 6 EMRK.
- VGer ZH VB.2013.00631Das Akteneinsichtsrecht (Art. 29 Abs. 2 BV) umfasst auch die von einer Fachstelle im Zusammenhang mit einem Baubewilligungsverfahren erstellten lärmrechtlichen Abklärungen; diese sind nicht als interne Akten zu qualifizieren. Bei einer Verletzung des Gehörs ist die Sache zur Neubeurteilung an das als Fachgericht ausgestaltete…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.