Decisioni su § 65a VRG
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- VGer ZH VB.2022.00297Für Kosten einer Altlastensanierung zulasten eines Zustandsstörers (Standortinhaberin) ist Voraussetzung, dass dieser bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis von der Bodenbelastung haben konnte. Ein wirtschaftlicher Vorteil ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der erzielte Kaufpreis unter dem üblichen Marktwert des belasteten…
- VGer ZH VB.2022.00347Die Baubehörde hat vor Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligbar sind; ein förmliches Baugesuch ist dazu nicht notwendig. Nachträglicher Miteinbezug eines Zustandsstörers in ein bereits rechtskräftig beurteiltes Bewilligungsverfahren ist…
- VGer ZH VB.2022.00446Das zulässige Volumen einer landwirtschaftlichen Baute ergibt sich aus den raumplanungsrechtlichen Kriterien von Art. 16 RPG und der allgemeinen Gestaltungsvorschrift von § 238 PBG; die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach gestützt auf § 238 PBG keine generelle Volumensreduktion verlangt werden kann, gilt nur innerhalb der…
- VGer ZH VB.2022.00568Ein Grundstück ist nicht baureif, wenn die Wasserversorgung mangels eines im Grundbuch eingetragenen Leitungsrechts nicht rechtlich gesichert ist. Da es sich nicht um einen untergeordneten Erschliessungsmangel handelt, fällt eine Behebung durch Auflage ausser Betracht; die Baubewilligung ist aufzuheben.
- VGer ZH VB.2023.00035Bei einem kantonalen Gestaltungsplan für eine Kiesgrube mit 26-jähriger Abbaufrist und anschliessender Rekultivierung sowie einer koordinierten Standortwahl gemäss Richtplan ist eine Gesamtinteressenabwägung vorzunehmen. Der zeitliche Spielraum für temporäre Rodungen ist auszuschöpfen; Reservefristen für witterungsbedingte Verzögerungen…
- VGer ZH VB.2022.00502Wenn mehrere Projektänderungen zum gleichen Bauprojekt vorliegen, ohne dass ihr Verhältnis zueinander explizit geklärt wurde, ist nach einer gesamthaften Betrachtung der Akten zu ermitteln, ob eine spätere Änderung die frühere überarbeitet oder ein alternatives Projekt darstellt. Eine Tiefgaragenzufahrt mit einem…
- VGer ZH VB.2022.00331Der Übergang der altlastenrechtlichen Kostentragungspflicht eines Verhaltensverursachers auf seine Erben setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für die Pflicht bestand und die Sanierungspflicht für die Erben vorhersehbar war. Vorhersehbarkeit ist zu bejahen, wenn das Grundstück im Kataster der belasteten…
- VGer ZH VB.2022.00581Erhebt eine Partei Rekurs und ergeht danach eine ihr nachteilige Widererwägung der Vorinstanz, missachtet diese den Devolutiveffekt; die Widererwägungsverfügung ist nichtig. Sie kann aber als Antrag an die Rekursinstanz auf Abänderung des angefochtenen Dispositivs verstanden werden. Die Mitbeteiligte 1 als Verhaltensstörerin haftet…
- VGer ZH VB.2022.00674Die polizeiliche Meldepflicht setzt einen Aufenthalt mit der Absicht dauernden Verbleibens voraus. Wer in einem Kanton eine Liegenschaft erwirbt, sich für einen sofortigen Abbruch und Neubau entscheidet, dessen beruflicher Mittelpunkt sich weiterhin in einem anderen Kanton befindet und keinen Umzug des Hausrats belegen kann, begründet…
- VGer ZH VB.2023.00027Bei Mobilfunkantennen sind bei der NIS-Berechnung auch unüberbaute eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, wie bebaute Grundstücke zu behandeln. Eine nachträgliche Parzellierung mit neuem OMEN, an dem die Anlagegrenzwerte überschritten sind, führt zu einer ergänzenden Nebenbestimmung; die materielle…
- VGer ZH VB.2022.00673Die Nutzung des Attikageschossdachs als Terrasse, auf der ein Whirlpool aufgestellt wird, ist zulässig, wenn die kommunale BZO Terrassennutzungen auf Flachdächern erlaubt und das Attikageschoss die Profillinie innerhalb der zulässigen Firsthöhe nicht überschreitet. § 49a PBG äussert sich nicht zur Nutzung des Attikageschossdachs.
- VGer ZH VB.2021.00627Die Berechnung der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage nach dem Worst-Case-Szenario ist zulässig; ein Korrekturfaktor, der von der Mobilfunkbetreiberin nicht beantragt wurde und nicht Bestandteil der Baubewilligung ist, bildet nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Die NISV-Grenzwerte sind nach wie vor verfassungs- und…
- VGer ZH VB.2022.00651Altrechtliche Arealüberbauungsreverse behalten ihre öffentlich-rechtliche Bindungswirkung, auch wenn im Rahmen der etappenweisen Erstellung vom Gesamtkonzept abgewichen wurde. Massgeblich ist, dass ein Wohnblock als Teil einer Arealüberbauung bewilligt wurde, nicht ob er gestützt auf die Regelbauweise hätte bewilligt werden können. Das…
- VGer ZH VB.2023.00039Die Dreijahresverwirkungsfrist für Baubewilligungen (§ 322 PBG) beginnt erst zu laufen, wenn alle baurechtlichen Nebenbestimmungen rechtskräftig beurteilt sind und kein Umsetzungsspielraum mehr besteht; dem Bauherrn ist das Zumutbare zuzugestehen, um Bauhindernisse zu beseitigen. (Leitentscheid analog VB.2022.00477)
- VGer ZH VB.2022.00412Für die Anwendbarkeit von Art. 24c RPG sind altrechtliche Bauten erforderlich, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden. Die Bewilligungsfähigkeit eines Ersatzbaus hängt davon ab, ob das tatsächlich errichtete Gebäude dem damals geltenden materiellen Recht entsprach; wurde dieser Sachverhalt weder von der Baudirektion noch…
- VGer ZH VB.2022.00624Ist ein kantonales Gutachten zur Schutzwürdigkeit eines Gebäudes (§ 203 Abs. 1 lit. c PBG) unzureichend, genügt ein Augenschein nicht zur vollständigen Behebung der Mängel. Ein Parteigutachten über die Schutzwürdigkeit ist als Parteiaussage zu berücksichtigen. Fehlen wesentliche Sachverhaltselemente für den Schutzumfang und ist die…
- VGer ZH VB.2022.00678Im Anwendungsbereich einer kommunalen Sonderbauvorschrift nach § 260 Abs. 2 PBG ist der kommunale Mehrhöhenzuschlag mangels gegenteiliger kommunaler Regelung zu beachten. Genügt die Einordnung gegenüber einem kommunalen Inventarobjekt den erhöhten Anforderungen von § 238 Abs. 2 PBG nicht, ist die Baubewilligung zu verweigern; das…
- VGer ZH VB.2022.00738Eine kommunale Kernzonenbestimmung, die bei Blaubauten das bisherige Gebäudeprofil erhalten will, kann nur ausnahmsweise durch Unterschutzstellungen durchbrochen werden. Als solche ausnahmefähige Unterschutzstellungen gelten nur jene, die aus denkmalpflegerischen Gründen eine Durchstossung der Profilerhaltungslinie vorsehen, nicht…
- VGer ZH VB.2023.00012Inhaltliche Baumängel können durch Nebenbestimmungen behoben werden, wenn die verlangten Anpassungen von untergeordneter Bedeutung sind, keine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und ohne besondere Schwierigkeiten umsetzbar sind. Ungeheizte, fensterlose Archivräume im Erdgeschoss sind nicht an die Ausnützungsziffer anzurechnen.
- VGer ZH VB.2022.00745Wird ein Neubau in einem Hochwassergefahrenbereich mit Objektschutzmassnahmen errichtet, ist eine Mehrgefährdung unterliegender Liegenschaften zu verneinen, wenn die geplante Kanalisierung ausufernden Wassers die Auftrefffläche nicht ausweitet und die Strassenentwässerungskapazität bei einem Starkniederrschlagsereignis auch ohne den…
- VGer ZH VB.2022.00178Bei der Ablehnung einer Tempo-30-Zone hat die Gemeindebehörde den Sachverhalt bezüglich aller erheblichen Aspekte rechtsgenüglich zu erstellen. Die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung aus Lärmschutzgründen ist bereits im erstinstanzlichen Verfahren zu prüfen. Inhaltlich unbegründete polizeiliche Aussagen zu Sicherheitsdefiziten…
- VGer ZH VB.2022.00734Eine Pergola ohne geschlossene Seitenwände (lediglich Aluminiumbalken mit Lücken von 8 bzw. 14 cm) und ohne geschlossene Bedachung ist kein Gebäude i.S. des PBG und hat deshalb auch keinen Grenzabstand einzuhalten. Eine Pergola mit jedenfalls befriedigender Gesamtwirkung und modern-geradliniger Konzeption ordnet sich genügend ein.
- VGer ZH VB.2023.00014Wo eine rückwärtige Erschliessung eines Grundstücks an einer wichtigen öffentlichen Strasse wegen konkreter Verhältnisse nicht möglich ist, kann die Baubewilligungsbehörde gestützt auf § 240 Abs. 3 PBG die direkte Erschliessung gestatten; beide Varianten sind als gleichwertig zu behandeln. Die Behörde verfügt über einen erheblichen…
- VGer ZH VB.2022.00662Liegen konkrete Hinweise auf das Vorliegen eines Naturschutzobjekts vor, hat die Baubehörde von Amtes wegen Abklärungen vorzunehmen, selbst ohne Inventareintrag. Das Ergänzungsgutachten zur ökologischen Relevanz älterer Hochstamm-Feldobstbäume und möglicher Ensembleeffekte ist zulässig; ist der Gutachter von seiner eigenen Analyse…
- VGer ZH VB.2023.00009Ein Nachbar muss die Schutzwürdigkeit eines Biotops anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen; die fachmännische Nennung von schützenswerten Lebensraumtypen gemäss NHV-Anhang 1 oder der Roten Liste genügt. Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, sind Schutzwürdigkeitsabklärungen durch die Gemeinde vor Baubewilligungserteilung zulässig.…
- VGer ZH VB.2022.00544Im Rahmen einer Baubewilligungsbeschwerde ist die akzessorische Überprüfung eines privaten Gestaltungsplans nur in Ausnahmesituationen zulässig. Der spätere Grundeigentumserwerb nach Planfestsetzung begründet keine solche Ausnahme. Legitimationsbegründend ist eine direkt projektbedingte durchschnittliche tägliche Verkehrszunahme von…
- VGer ZH VB.2022.00266Bei einer Unterschutzstellung aufgrund des Situationswerts ist grundsätzlich die bestehende Gebäudesubstanz in Bezug auf Fassaden und Dach zu erhalten. Das nicht unerhebliche private Interesse an baulichen Massnahmen im Innern eines Inventarobjekts mit geringem Eigenwert kann das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung des…
- VGer ZH VB.2022.00389Der Strassenabstand nach § 265 Abs. 1 PBG tritt generell an die Stelle der Grenzabstände zu Nachbargrundstücken. Die bisherige Praxis, wonach über eine öffentliche Wegparzelle von bis zu 3 m hinaus ein Grenzabstand einzuhalten war, wird aufgegeben. Eine Baubewilligung unter der Bedingung der Sicherstellung der Erschliessung ist…
- VGer ZH VB.2022.00481Das QS-System für Mobilfunkanlagen ist tauglich, wenn es neben der Sendeleistung auch prüft, ob die Ausrichtung des umhüllenden Antennendiagramms mit der Montagerichtung übereinstimmt. Dem Freiraum-Ausbreitungsmodell, das Reflexionen nicht berücksichtigt, wird durch Abnahmemessungen Rechnung getragen. Kein Verstoss gegen das…
- VGer ZH VB.2022.00539Wohnungstrennmauern, die über die Fassadenflucht hinausragen und Terrassen/Veranden tragen, sind Teil der Fassadenflucht (§ 6 ABV) und nicht Gebäudevorsprünge (§ 6c ABV). Bei Überschreitung der zulässigen Gebäudelänge von 25 m handelt es sich um einen nicht nebenbestimmungsweise heilbaren Mangel.
- VGer ZH VB.2022.00583Bei der Berechnung der Fassadenlänge nach § 260 Abs. 3 PBG für den zulässigen Drittelanbau ist die durch die vorspringenden Fassadenteile gemessene Länge der Gesamtfassade massgebend. Eine Privatwegparzelle mit amtlichem Nutzungsverbot für die Allgemeinheit und faktischer Einschränkung auf einen bestimmten Benutzerkreis ist kein…
- VGer ZH VB.2022.00704Art. 24c Abs. 3 RPG, der den Wiederaufbau angebauter Ökonomiebauten erleichtert, setzt voraus, dass Wohn- und Ökonomieteil ein Ganzes bilden. Eine Scheune, die durch einen mehrere Meter langen und seitlich offenen Verbindungstrakt mit dem Wohnhaus verbunden ist, gilt als freistehende Baute und kann nicht auf Art. 24c RPG abgestützt…
- VGer ZH VB.2022.00540Das öffentliche Interesse am grundsätzlichen Erhalt eines Schutzobjekts ist gross; das Interesse am unveränderten Erhalt einer historisch stark veränderten, wenig überzeugenden Dachgestaltung ist hingegen gering. Neu geplante baukünstlerisch hochwertige Dachaufbauten überwiegen das blosse Interesse an der Bewahrung des aktuellen…
- VGer ZH VB.2022.00190Begehren betreffend den Einbau von Wassersteinen im Rahmen einer Staatsstrassen-Sanierung betreffen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. die Anwendung kantonalen Strassenrechts; der Streitgegenstand ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die Zuständigkeit des Baurekursgerichts ist gegeben, auch wenn der Regierungsrat nur einen…
- VGer ZH VB.2022.00309Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden. Ein Sitzplatz und Jacuzzi sind nicht standortgebunden; das erhebliche öffentliche Interesse am Landschaftsschutz überwiegt das private Interesse der Grundeigentümer. Für neue private Anlagen im Gewässergebiet werden in der Regel…
- VGer ZH VB.2022.00328Ein Surfpark mit seinem baulichen Ausmass und seinen räumlichen Auswirkungen gehört bundesrechtlich in eine Bauzone nach Art. 15 RPG; er kann nicht einer Sondernutzungszone nach Art. 18 RPG zugewiesen werden. Eine Einzonung wäre als unzulässige Kleinbauzone und wegen des Konzentrations- und Trennungsgrundsatzes nicht zulässig; auch die…
- VGer ZH VB.2022.00373Die Bindungswirkung eines Rückweisungsentscheids erstreckt sich nicht nur auf die rückweisungsbegründenden Erwägungen, sondern auch auf alle weiteren Gesichtspunkte des Streitgegenstands, die im ersten Rechtsgang abschliessend beurteilt wurden. Neue Beweismittel sind nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes nach § 86a lit. b VRG zu…
- VGer ZH VB.2022.00397Im Grundbuch angemerkte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Reverse) haben grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung. Ein Revers hat nur Bestand, solange er sich auf geltendes Recht stützen lässt; fällt die Rechtsgrundlage ersatzlos weg oder ist der rechtmässige Zustand auch ohne den Revers gewährleistet, besteht kein…
- VGer ZH VB.2022.00458Baulinien zur Sicherung eines neuen Industriestrassen-Anschlusses sind rechtmässig, wenn sie ein ausgewiesenes öffentliches Interesse an besserer Erschliessung und verbessertem Verkehrsfluss verfolgen, keine sinnvolle Alternative besteht und die privaten Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse…
- VGer ZH VB.2022.00477Die Dreijahresverwirkungsfrist für Baubewilligungen (§ 322 PBG) beginnt erst zu laufen, wenn alle bau- und planungsrechtlichen Nebenbestimmungen rechtskräftig beurteilt sind und kein Umsetzungsspielraum mehr besteht; dem Bauherrn ist das Zumutbare zuzugestehen, um Bauhindernisse zu beseitigen.
- VGer ZH VB.2022.00514Im dicht überbauten Gebiet kann für einen Ersatzneubau im Gewässerraum eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, wenn nach Gesamtbetrachtung tatsächlich ein dicht überbautes Gebiet vorliegt und der Erteilung keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Attikageschoss mit Schrägdach und Erdgeschossterrasse ohne Anrechnung an Baumasse…
- VGer ZH VB.2022.00578Vertrauensschutz kann eine kürzere als die 30-jährige Verwirkungsfrist für Wiederherstellungsbefehle rechtfertigen, wenn Behörden den baurechtswidrigen Zustand trotz Kenntnis jahrelang duldeten. Böser Glaube gilt für formelle wie materielle Baurechtswidrigkeit. Dass Behörden bei einer Grundstückskontrolle die gewerbsmässige Hundehaltung…
- VGer ZH VB.2022.00623Eine Anordnung über die zulässige Anzahl auf einem Parkfeld abzustellender Fahrzeuge, die rechtskräftig wurde, ist verbindlich. Die Überschreitung durch zwei Fahrzeuge statt einer stellt eine formell und materiell rechtswidrige Nutzung dar, die zur Wiederherstellung verpflichtet. Bei 100 m Distanz ist die Nachbarenlegitimation zu…
- VGer ZH VB.2022.00711Natur- und Heimatschutzverbände sind auch zur Anfechtung von Baubewilligungen legitimiert, wenn die Nichtinventarisierung eines Schutzobjekts aufgrund überspannter Anforderungen als willkürlich zu beurteilen ist oder wenn es sich um ein potenziell hochgradiges Schutzobjekt handelt, dessen Schutzwürdigkeit genügend substanziiert wurde.
- VGer ZH VB.2022.00725Eine Verkehrsanlage, die 52 Wohneinheiten erschliesst und einen Ausbau von 4,5 m aufweist, gilt als Strasse i.S.v. § 265 Abs. 1 PBG; es ist ein Strassenabstand von 6 m einzuhalten. Die Verkehrserschliessungsverordnung eignet sich zur Abgrenzung von Weg und Strasse nicht; massgeblich sind die Zugangsnormalien von 1987 und das…
- VGer ZH VB.2022.00726Eine Verkehrsanlage, die 52 Wohneinheiten erschliesst, gilt als Strasse i.S.v. § 265 Abs. 1 PBG; für angrenzende Gebäude ist der Strassenabstand von 6 m einzuhalten. Die Abgrenzung zwischen Weg und Strasse erfolgt nach den Zugangsnormalien 1987 und der Erschliessungsfunktion; die VErV ist kein tauglicher Massstab.
- VGer ZH VB.2022.00472Ein nicht inventarisiertes Mühlegebäude kann auch ohne ausgeprägten Eigenwert unter Schutz gestellt werden, wenn sein Situationswert hoch ist: Als prägender Teil eines Ensemble-Ensembles an einer Strassenkreuzung erfüllt es die Voraussetzungen von § 203 Abs. 1 lit. c PBG. Die Interessenabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung durch das…
- VGer ZH VB.2022.00133Lehnt die Gemeindeversammlung eine Nutzungsplanrevision ab, bestätigt sie die Weitergeltung des bisherigen Plans und verneint implizit die Notwendigkeit einer Plananpassung nach Art. 21 Abs. 2 RPG. Ein von der beibehaltenen Planbestimmung Betroffener ist befugt, diesen negativen planerischen Entscheid anzufechten; das Baurekursgericht…
- VGer ZH VB.2022.00518Die Pflicht zur Wiederherstellung eines aus einem Schutzobjekt entfernten Kachelofens (oder eines gleichwertigen Modells) ist verhältnismässig, wenn der Kachelofen als schutzwürdig qualifiziert wird. Der Schutzumfang einer Unterschutzstellung kann auch die vertikale Tragstruktur und die dreiraumtiefe Grundrissstruktur eines Gebäudes…
- VGer ZH VB.2022.00250Das Verordnungsrecht trägt dem wissenschaftlichen Kenntnisstand über von Mobilfunkantennen ausgehende Gesundheitsgefährdung ausreichend Rechnung; eine Verletzung des Vorsorgeprinzips liegt nicht vor. Die Worst-Case-Beurteilung ist eine mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode; die Einhaltung der Grenzwerte lässt sich…
- VGer ZH VB.2022.00551In Kernzonen gelangen die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG zur Anwendung. Hat sich die kommunale Baubehörde mit der Einordnung und Gestaltung nicht auseinandergesetzt, darf das Baurekursgericht sein eigenes Ermessen einsetzen. Ein signalgelber Fassadenanstrich, der in einer Umgebung mit weissen und Pastelltönen…
- VGer ZH VB.2022.00621Ist die Erschliessung im Quartierplan festgesetzt, kann sie im Baubewilligungsverfahren grundsätzlich nicht neu beurteilt werden; ausnahmsweise ist zu prüfen, ob sich die Verhältnisse derart geändert haben, dass die Erschliessung nicht mehr genügend erscheint. Ein Volumenverzicht nach § 238 PBG darf nur in Ausnahmefällen verlangt werden.
- VGer ZH VB.2022.00627Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Sachverhalts zum Mass der Überschreitung der Gebäudehöhe nach § 357 Abs. 1 PBG, ist die Sache nicht spruchreif. Das Verwaltungsgericht weist per Sprungrückweisung direkt an die erstinstanzliche Baubehörde zurück.
- VGer ZH VB.2022.00379Eine Planungszone ist rechtmässig, wenn eine genügend konkretisierte Planungsabsicht und ein Planungsbedürfnis bestehen. Die Ausdehnung auf weitere Grundstücke ist am Verhältnismässigkeitsprinzip zu messen. Das öffentliche Interesse an der Sicherung einer 'Grünen Mitte' überwiegt private Interessen der Grundeigentümer im betroffenen…
- VGer ZH VB.2022.00344Die Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in der NISV (Bundesverordnung) genügt den Anforderungen an die Normstufe. Adaptive Antennen strahlen zielgerichteter und erzeugen eine insgesamt tiefere Strahlenbelastung; ihre Privilegierung durch den Korrekturfaktor ist nachvollziehbar und mit übergeordnetem Recht…
- VGer ZH VB.2022.00559Die Käseglockenpraxis ist keine Ästhetikvorschrift und gibt die maximal mögliche Gebäudeausdehnung hinsichtlich der Gebäudehöhe an. Die Firstrichtungsvorschrift nach § 292 lit. b PBG – die dazu dient, dass Dachgeschosse nicht als Vollgeschosse erscheinen – ist auf die Käseglockenpraxis nicht anwendbar, weil bei der Käseglocke die…
- VGer ZH VB.2022.00585Aus dem Gehörsanspruch folgt keine Pflicht der Behörden, den Parteien das Augenscheinprotokoll von Amtes wegen zuzustellen. Eine Mobilfunkantenne, die sich genügend in die Umgebung einordnet, ist bewilligungsfähig.
- VGer ZH VB.2022.00618Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Split-Bauweise, die die Planungswerte einhält, erfüllt das Vorsorgeprinzip, wenn am gewählten Standort keine technisch einfach realisierbaren Massnahmen eine wesentliche zusätzliche Reduktion der Emissionen erlauben würden. Weder eine Innenaufstellung noch eine Lärmschutzwand ist verhältnismässig, wenn die…
- VGer ZH VB.2022.00299Ein landwirtschaftlicher Betrieb stellt kein landwirtschaftliches Gewerbe nach Art. 7 Abs. 1 BGBB dar, wenn er nicht über ausreichende Ökonomiegebäude verfügt. Ein geplanter Neubau kann im Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden, wenn er für den Betrieb wirtschaftlich nicht tragbar ist.
- VGer ZH VB.2022.00430Der Wiederherstellungsanspruch verwirkt, wenn die Behörde einen baurechtswidrigen Zustand über zehn Jahre duldet. Eine über zehnjährige Duldung seitens der Nachbarin lässt den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirken.
- VGer ZH VB.2022.00508Ein Dachgeschoss darf auf der einen Seite als Schrägdach und auf der anderen als Attikageschoss konzipiert werden. Ein Schrägdach über einem Attikageschoss ist mangels eines kantonalen oder kommunalen Verbots zulässig. Dachaufbauten dürfen bis zur Fassadenflucht des darunterliegenden Vollgeschosses vorstossen; Eckaufbauten sind…
- VGer ZH VB.2022.00614Rechtsetzende kommunale Erlasse, die die Entscheidbefugnisse im Hochbau regeln, müssen vor Inkrafttreten publiziert sein. Eine nicht publizierte Richtlinie findet keine Anwendung; zuständig für Baugesuche ist damit der Gemeindevorstand (§ 48 Abs. 3 GG i.V.m. § 318 PBG) und nicht der Ressortvorsteher Hochbau.
- VGer ZH VB.2022.00643Eine nebenbestimmungsweise Heilung nach § 321 PBG ist unzulässig, wenn die Auflage dem Bauherrn mehrere verschiedene Varianten einer Projektänderung lässt; die Auflage muss eine einzige, klare Änderung vorschreiben. Zudem darf die verlangte Änderung keine nicht mehr untergeordnete Grundrissumgestaltung erfordern.
- VGer ZH VB.2022.00145Im Kanton Zürich verbleiben praktisch keine Anwendungsfälle für Art. 24d Abs. 2 RPG (Zweckänderung schützenswerter Bauten ausserhalb Bauzone), weil § 207 Abs. 2 PBG das Gemeinwesen zur Betreuungsübernahme verpflichtet, wenn Schutzmassnahmen die Eigentümerpflichten unzumutbar übersteigen. Diese Verpflichtung kann nicht durch einen…
- VGer ZH VB.2022.00528Wird eine Tempo-30-Zone als Teil eines lärmrechtlichen Sanierungskonzepts zusammen mit beantragten Erleichterungen und einem Verzicht auf strassenbauliche Massnahmen eingeführt, besteht eine Koordinationspflicht zwischen Verkehrsanordnung und Strassenprojekt. Als Leitverfahren gilt die Festsetzung des Strassenprojekts; zuständige…
- VGer ZH VB.2022.00546Im Rahmen einer koordinierten Lärmsanierung hat auch die erstinstanzliche Rechtsmittelinstanz eines Strassenprojekts Fragen der Temporeduktion zu beurteilen. Ist der Sachverhalt für eine schlüssige Verhältnismässigkeitsprüfung von Lärmsanierungsmassnahmen – darunter Tempo 30 und ein Unterflurbelastungskorridor – unzureichend untersucht,…
- VGer ZH VB.2022.00060Mängel eines Bauprojekts ausserhalb der Bauzone, die wesentliche Projektänderungen nach sich ziehen oder bei denen viele Möglichkeiten der Mängelbehebung bestehen, können nicht nebenbestimmungsweise geheilt werden. Bei einem Ersatzneubau ausserhalb der Bauzonen ist die Identität der Baute gemeinsam mit ihrer Umgebung zu beurteilen; die…
- VGer ZH VB.2022.00393Das Verbandsbeschwerderecht bei nicht inventarisierten Gebäuden besteht, wenn eine Inventarisierung offensichtlich zu Unrecht unterblieben ist. Ein Gebäude mit behördlich anerkannten besonderen städtebaulichen Qualitäten und alter Substanz ist potenziell schutzwürdig; wenn die Gemeinde keine sachlichen Gründe für den…
- VGer ZH VB.2022.00093Einmal angeordnete Denkmalschutzmassnahmen können nicht beliebig in Wiedererwägung gezogen und widerrufen werden; die Aufhebung oder Änderung richtet sich nach den allgemeinen Regeln über den Widerruf von Verwaltungsverfügungen. Ohne neue erhebliche Gründe ist keine Neubeurteilung der Unterschutzstellung zulässig.
- VGer ZH VB.2022.00242Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkantennen mit 8 oder mehr Sub-Arrays (Ziff. 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV, seit 2022) ist rechtmässig. Trotz möglicher kurzfristiger Leistungsspitzen bleibt der vorsorgliche Gesundheitsschutz gewahrt, da die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreiten darf…
- VGer ZH VB.2022.00249Nächtliche Immissionsgrenzwert-Überschreitungen von 1–3 dB(A) sind keine wesentlichen Überschreitungen, die einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV von vornherein entgegenstehen. Das öffentliche Interesse an einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen kann das Bauverbot bei…
- VGer ZH VB.2022.00308Ein Technikschrank für eine Mobilfunkantenne, der mehr als 5 m über dem massgebenden Terrain liegt, kann nicht als Anbaute im Sinne von § 2a ABV qualifiziert werden; es liegt eine Grenzabstandsverletzung vor. Diese kann mittels einer untergeordneten Projektänderung (Umplatzierung) durch Nebenbestimmung behoben werden. Innerhalb der…
- VGer ZH VB.2022.00372Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Bauten sind zonenkonform, da § 60 Abs. 2 PBG deren Bau ausdrücklich als öffentliche Aufgabe qualifiziert. Es ist unerheblich, ob das Gemeinwesen oder Private die Aufgabe wahrnehmen. Das rückweisende Gericht ist im zweiten Rechtsgang an seinen früheren Entscheid gebunden.
- VGer ZH VB.2022.00646Ein inventarisiertes Gebäude als bedeutender Zeuge der Kinoarchitektur ist schutzwürdig. Sein Interesse am Bestandeserhalt ist gross, das Interesse am unveränderten Erhalt von Volumen und Profil jedoch relativ gering, wenn das Gebäude von Nachbarbauten optisch erdrückt wird und seine Dreigeschossigkeit kein massgebliches…
- VGer ZH VB.2022.00772Eine Gemeinderatsmitteilung, wonach eine Dreifachturnhalle möglicherweise um einen ebenerdigen Zugang ergänzt werden könnte, suggeriert nicht, dass eine solche Anpassung definitiv und kostenneutral erfolgen werde. Das einem Kreditbeschluss zugrundeliegende Bauprojekt wird durch die Abstimmung nur mittelbar genehmigt; sachlich begründete…
- VGer ZH VB.2022.00040Die Führung eines Fuss- und Wanderwegs durch einen weitgehend ungestörten Waldlebensraum, in dem ein Baumfalkenpaar brütet, bedarf einer Interessenabwägung. Bei Verfügbarkeit einer schonenden Alternativroute überwiegt das Interesse am Schutz des Baumfalkens; die Teilstücke H und B des projektierten Wanderwegs durch das untere…
- VGer ZH VB.2022.00301Den Gemeinden steht es im Bereich normaler Wohnzonen nicht zu, über § 238 PBG hinausgehende gestalterische Vorschriften zu erlassen. Ob ein Bauvorhaben eine befriedigende Gesamtwirkung erzielt, ist nach objektiven Massstäben mit nachvollziehbarer Begründung und unter Einbezug von Nah- und Fernwirkung zu beurteilen; eine neue…
- VGer ZH VB.2022.00415Das Vorliegen eines gültigen Näherbaurechts ist als Vorfrage baupolizeilich zu überprüfen. Beschlüsse einer Stockwerkeigentümergemeinschaft müssen protokolliert werden; ohne Protokoll oder schriftlichen Zirkulationsbeschluss ist ein Näherbaurecht nicht gültig eingeräumt. Dieser Mangel kann nebenbestimmungsweise geheilt werden.
- VGer ZH VB.2022.00424Ein Sondernutzungsplan über eine neue Strasse für den Motorfahrzeugverkehr ausserhalb des Baugebiets benötigt eine Genehmigung nach Art. 26 RPG. Die Baudirektion ist dafür zuständige kantonale Stelle. Die Baudirektion ist hingegen nicht zuständig, dem Umbauvorhaben eine nachträgliche Bewilligung nach Art. 24 ff. RPG zu verweigern.
- VGer ZH VB.2022.00479Für die Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Schutzvertrags gilt analog die privatrechtliche Vertragsauslegung (zuerst subjektiv, dann objektiv nach Vertrauensgrundsatz). In Zweifelsfällen ist zu vermuten, dass die Verwaltung nichts vereinbaren wollte, das mit öffentlichen Interessen unvereinbar ist. Eine Photovoltaikanlage auf dem…
- VGer ZH VB.2022.00632Für die Beurteilung von Gaststättenlärm durch eine Aussenwirtschaft, für den keine LSV-Belastungsgrenzwerte bestehen, kann die Vollzugshilfe Cercle Bruit angewendet werden. Sind die Planungswerte nach dem Vollzugstool auch während der Abendzeiten klar eingehalten, ist die Baubewilligung für die Änderung der Öffnungszeiten zu bestätigen.
- VGer ZH VB.2022.00469Eine Beschwerdebegründung, die sich auf eine Wiederholung bereits vor der Vorinstanz vorgebrachter Rügen beschränkt, ohne sich mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinanderzusetzen, ist unzureichend. Erstmals vor dem Verwaltungsgericht vorgebrachte Rügen sind verspätet.
- VGer ZH VB.2022.00570Wird ein Rekurs von der Beschwerdeführenden zurückgezogen, hat sie nach dem Unterliegerprinzip grundsätzlich die Verfahrenskosten zu tragen, unabhängig von den Prozessaussichten. Dass detaillierte Auflagen der Baudirektion eine Photovoltaikanlage im ISOS-/KOBI-Perimeter als bewilligungsfähig erscheinen liessen, rechtfertigt keine…
- VGer ZH VB.2022.00782Zur Bekämpfung des widerrechtlichen Betäubungsmittelhandels kann eine Person aus einem Bezirk ausgegrenzt werden, wenn die Massnahme erforderlich und zumutbar ist. Eine Ausgrenzung aus dem gesamten Bezirk Zürich und dem Bezirk Dietikon ist zulässig, wenn die betreffende Person nachweislich in diesen Gebieten Handel betrieben hat.
- VGer ZH VB.2022.00359Gestützt auf § 238 PBG kann in Ausnahmefällen ein Verzicht auf das zulässige Bauvolumen verlangt werden, wenn der Widerspruch zur baulichen Umgebung klar und krass ist. Hierfür sind im Rahmen der Interessenabwägung bei Eigentumsbeschränkungen besonders triftige Gründe erforderlich, wie eine besondere Qualität der Umgebung oder…
- VGer ZH VB.2022.00363Da eine im Anzeigeverfahren erteilte Baubewilligung dem Nachbarn nicht von Amtes wegen zugestellt wird, muss sich dieser nach Treu und Glauben umgehend um die Zustellung bemühen, sobald er von der Bewilligung erfährt. Allgemeine Auskunftsbegehren oder telefonische Anfragen genügen hierfür nicht; ein verspätetes Zustellungsgesuch lässt…
- VGer ZH VB.2023.00005Ein Ausstandsgrund besteht nicht allein aus einer systembedingten Nähe einer verwaltungsinternen Rekursinstanz zur erstinstanzlich entscheidenden Behörde. Sind aber ein Mitglied der erstinstanzlichen Behörde und ein Mitglied des Bezirksrats gemeinsam im Verwaltungsrat eines privatrechtlichen Unternehmens, besteht objektiv der Anschein…
- VGer ZH VB.2022.00218Anbauten sind nicht an die Gesamtlänge eines Gebäudes anrechenbar, wenn sie in ihrer äusseren Erscheinung und in ihrem räumlichen Verhältnis vom Hauptgebäude abgrenzbar sind; eine gewisse architektonische und konstruktive Selbständigkeit – in der Regel gegeben durch die geringere Gebäudehöhe – genügt. Verkehrsbaulinien haben auch eine…
- VGer ZH VB.2022.00480Eine Verkehrsfläche, über die mehr als 50 Wohneinheiten erschlossen werden, gilt als Strasse i.S. von § 265 Abs. 1 PBG und nicht als Weg, weshalb ein Strassenabstand von 6 m (statt 3,5 m Wegabstand) einzuhalten ist. Diese Qualifikation ist unabhängig von der Definition des 'Zufahrtswegs' nach der VErV.
- VGer ZH VB.2022.00191Die ausgeprägte Staffelung einer Fassade kann bei der Berechnung der Gebäudehöhe nach § 280 Abs. 1 PBG nicht ausser Acht gelassen werden. Eine kommunale Praxis zu einer Bestimmung über Abgrabungen und die technische Gebäudehöhenbestimmung des PBG sind gleichzeitig einzuhalten; eine Überschreitung des Gebäudehöhenmasses ist dabei nicht…
- VGer ZH VB.2022.00192Bei einer Projektänderung können nur diejenigen Teile eines Bauvorhabens neu überprüft werden, die durch die Änderung betroffen sind. Rügen ausserhalb des durch die Projektänderung vorgegebenen Verfahrensgegenstands sind verspätet. Dass am vorinstanzlichen Augenschein lediglich ein Mitglied des Spruchkörpers zugegen war, stellt keine…
- VGer ZH VB.2022.00214Nach Inkrafttreten der Verkehrserschliessungsverordnung (2020) eignet sich deren Zufahrtswegbegriff (bis 50/100 Wohneinheiten) nicht als Richtlinie zur Abgrenzung von Strasse und Weg nach § 265 Abs. 1 PBG, da dem Strassenabstand wohnhygienische, ortsbauliche und ästhetische Funktionen zukommen. Eine Zufahrt mit entsprechendem…
- VGer ZH VB.2022.00220Die Verschiebung einer Tiefgaragenzufahrt um 30 cm bei ansonsten gleicher Ausgestaltung sprengt den Rahmen einer Projektänderung nicht. Bei Projektänderungen können nur die durch die Änderung betroffenen Projektteile neu überprüft werden; ausserhalb liegende Rügen sind verspätet. Aus einem bloss behördenverbindlichen kommunalen…
- VGer ZH VB.2022.00240Die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG lässt neben Nutzungsänderungen auch Umbauten und Erweiterungen zu, solange diese nicht auf eine neubauähnliche Umgestaltung hinauslaufen. Auskragende Terrassen bei Schräg- und Steildachgebäuden sind im Einzelfall zu beurteilen; entscheidend ist, ob der auskragende Bauteil dem…
- VGer ZH VB.2022.00485Eine 60 m entfernt liegende Nachbarin in der Kernzone ist legitimiert, eine nachträgliche Baubewilligung für Fenster ohne Sprosseneinteilung anzufechten. Da die BZO Sprosse für Kernzonenfenster vorschreibt, rechtfertigen Randlage und bewilligte Fenstertüren keine Ausnahmebewilligung.
- VGer ZH VB.2022.00247Die kommunale Baubehörde ist nicht befugt, im Baubewilligungsverfahren vorfrageweise einen materiellen Schutzentscheid zu treffen; kann eine Beeinträchtigung eines inventarisierten Objekts nicht ausgeschlossen werden, ist zu sistieren oder koordiniert zu entscheiden. Der Baubehörde kommt bei der Frage, ob ein Bauvorhaben ein…
- VGer ZH VB.2022.00717Ein Stimmrechtsrekurs gegen einen Gemeindeversammlungsbeschluss, der auf Umstände gestützt wird, die dem Beschwerdeführer bereits seit über zwei Jahren bekannt waren, ist verspätet. Die Rekursfrist beginnt mit der Kenntnisnahme der angeblichen Verletzung.
- VGer ZH VB.2022.00357Ein rechtskonformes Näherbaurecht nach § 270 Abs. 3 PBG kann den wohnhygienischen Zweck des grossen Grundabstands nicht negieren, da die Begründung eines Näherbaurechts unter dem Vorbehalt einwandfreier wohnhygienischer Verhältnisse steht. Gestützt auf § 238 PBG kann grundsätzlich nicht verlangt werden, Fassaden parallel zu…
- VGer ZH VB.2022.00252Ein privater Gestaltungsplan darf von der Grundnutzungsordnung abweichen, darf diese aber nicht ihres Sinngehalts entleeren. Privatrechtliche Dienstbarkeiten sind bei der Grundflächenbemessung nicht zu berücksichtigen; Verkehrsflächen zählen zur massgeblichen Grundstücksfläche, ausser wenn sie auf übergeordneten Festlegungen (kommunalem…
- VGer ZH VB.2022.00351Das Bundesgerichtsurteil 1C_100/2020 stellt keine Praxisänderung, sondern lediglich eine Konkretisierung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung des ISOS durch kantonale und kommunale Behörden dar. Es besteht daher kein Anspruch auf Revision oder Anpassung eines früheren Entscheids betreffend den Verzicht auf Unterschutzstellung.
- VGer ZH VB.2022.00049Aus dem Trennungsgrundsatz folgt eine bundesrechtliche Pflicht der Behörden, die Beseitigung formell und materiell rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone anzuordnen, auch nach langer unbeanstandeter Nutzung. Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung überwiegt die privaten Interessen, wenn keine Gutgläubigkeit bei der…
- VGer ZH VB.2022.00310Bei der Einleitung eines Quartierplanverfahrens sind die polizeilichen Interessen an einer genügenden Notzufahrt zu berücksichtigen. Ist nicht erstellt, ob die bestehende Erschliessung den neuen Anforderungen an die Notzufahrt gemäss § 13 VErV (noch) genügt, ist der Sachverhalt zu ergänzen und neu zu entscheiden.
- VGer ZH VB.2022.00246Die Worst-Case-Beurteilung nach maximalem Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung ist eine mit Ziffer 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode für adaptive Antennenanlagen. Bei einer Mobilfunkbewilligung als Bundesaufgabe sind kantonale Behörden zur Schonung von NHG-Schutzobjekten verpflichtet; die kantonale…
- VGer ZH VB.2022.00295Durch Parzellierung dürfen keine den Bauvorschriften widersprechenden Verhältnisse geschaffen werden. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände mittels Näherbaurechts ist nur zulässig, wenn anhand eines Vergleichsprojekts nachgewiesen wird, dass die Bestandesbaute die aufgrund der primären Baubegrenzungsnormen…
- VGer ZH VB.2022.00447Im kommunalen Haushaltsrecht ist es zulässig, neue und gebundene Ausgaben innerhalb desselben Gesamtprojekts zu kombinieren, wenn sich die dem Unterhalt dienenden Ausgaben nach Zweck und Gegenstand objektmässig ausscheiden lassen. Eine Stimmrechtsbeschwerde gegen ein rechtskräftig festgesetztes Strassenprojekt ist unzulässig.
- VGer ZH VB.2022.00034Bauten in unmittelbarer Umgebung von Inventarobjekten müssen sich nicht nur befriedigend, sondern gut einordnen (§ 238 Abs. 2 PBG). Massgeblich ist, ob die Wahrnehmung des Schutzobjekts von Drittstandorten aus beeinträchtigt wird. Die kommunale Baubehörde verfügt bei § 238 PBG über einen Beurteilungsspielraum; das Baurekursgericht darf…
- VGer ZH VB.2022.00065Verbandsbeschwerderecht besteht auch dann, wenn eine Inventarisierung der betroffenen Liegenschaft offensichtlich zu Unrecht unterblieben ist. Verfügt ein Gebäude über einen besonderen Situationswert und teilweise über alte Substanz, ist es als potenziell schutzwürdig zu betrachten und die unterbliebene Inventarisierung ist…
- VGer ZH VB.2022.00080Bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit eines Gebäudes kommt der Gemeinde Autonomie zu. Einem Fachgutachten, das einem Gebäude hohen Situationswert bescheinigt und keine Irrtümer, Lücken oder Widersprüche enthält, ist zu folgen. Finanzielle Interessen des Eigentümers sind bei ausgewiesener hoher Schutzwürdigkeit nicht ausschlaggebend.…
- VGer ZH VB.2022.00105Bei der Beurteilung, ob ein Boden für eine Terrainveränderung anthropogen ist, kann das Gericht nicht auf blossen Mutmassungen von der Bewertung der Fachstelle Bodenschutz abweichen. Gestützt auf einen Augenschein und Kartenmaterial, das keine eindeutigen Schlüsse auf die Entstehungsweise einer Böschung zulässt, genügen die…
- VGer ZH VB.2022.00186Eine Veloroute im regionalen Richtplan darf beim projektbetroffenen Strassenabschnitt etappenweise projektiert werden, wenn kein objektiver Koordinationsbedarf mit weiteren Teilen der Route besteht. Der Abbau von Schrägparkplätzen zugunsten von Längsparkfeldern für eine Veloroute verstösst nicht gegen das Willkürverbot.
- VGer ZH VB.2022.00193Der Schallschutz bei Aussen- und Trennbauteilen lärmempfindlicher Räume untersteht gemäss kantonalem Recht der privaten Kontrolle. Ein besonderer Nachweis über die Einhaltung der Schallschutzanforderungen ist nur in aussergewöhnlichen Fällen zu verlangen, namentlich wenn eine Gefährdung der Normerfüllung vorliegt.
- VGer ZH VB.2022.00203Die kommunale Verordnung über Bau und Betrieb von Gemeinschaftsantennenanlagen aus dem Jahr 1992 steht dem Bau von Mobilfunkantennen nicht entgegen. Dies ergibt sich aus einer Auslegung nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und verfassungskonformer Interpretation.
- VGer ZH VB.2022.00284Eine Garagenanbaute, die den gewachsenen Boden nicht um mehr als einen halben Meter überschreitet und keine Öffnungen gegen Nachbargrundstücke aufweist, unterliegt keinen Abstandsvorschriften nach § 269 PBG. Pergolen sind grundsätzlich an das Drittel für Dachaufbauten anzurechnen, ausgenommen filigrane Konstruktionen, die den…
- VGer ZH VB.2022.00561Der Weiterbetrieb einer formell und materiell rechtswidrigen Komfortlüftungsanlage widerspricht sowohl öffentlichen als auch privaten Nachbarinteressen. Demgegenüber fallen die Interessen des Betreibers, der sein Haus auch über bestehende Fenster genügend belüften kann, nur geringfügig ins Gewicht; die Betriebseinstellung ist…
- VGer ZH VB.2022.00053Gestaltungsmängel eines Bauvorhabens, die nicht ohne besondere Schwierigkeiten nach § 321 Abs. 1 PBG behoben werden können, dürfen nicht nebenbestimmungsweise geheilt werden; bei solchen Mängeln ist die Baubewilligung zu verweigern. Attestiert die kommunale Baubehörde die befriedigende Einordnung in Überschreitung ihres…
- VGer ZH VB.2022.00153Für die Qualifikation einer Baute als Besonderes Gebäude ist deren fehlende objektive Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen ausschlaggebend, nicht die beabsichtigte Nutzung. Eine Sitzplatzüberdachung mit allseitig festen Materialien und grossflächigen Glasschiebewänden ist für den dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet und…
- VGer ZH VB.2022.00185Ein Attikageschoss, das seitlich bis an die Gebäudeecken herausgesetzt ist und im Umfang von ca. 50 % der Fassaden bündig mit dem darunterliegenden Vollgeschoss ist, vermittelt optisch den Eindruck eines Vollgeschosses und kann nicht mehr als Dachgeschoss im Sinne von § 292 lit. b PBG qualifiziert werden.
- VGer ZH VB.2022.00439Die Rechtsschutzbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes gehen der allgemeinen Regelung im Gemeindegesetz als lex specialis vor. Ein gemeindeinternes Rechtsmittelverfahren ist im Bereich des Raumplanungs-, Bau- und Umweltrechts ausgeschlossen.
- VGer ZH VB.2022.00490Eine als Planänderungsauftrag formulierte Einzelinitiative zur Anpassung eines öffentlichen Gestaltungsplans ist eine Initiative in Form der allgemeinen Anregung. Bei der Gültigkeitsprüfung von Planungsinitiativen hat die kommunale Behörde eine besonders grobmaschige Kontrolle vorzunehmen; es genügt, dass eine rechtmässige Umsetzung…
- VGer ZH VB.2022.00562Ein kommunaler Zustimmungsbeschluss zu einem privaten Gestaltungsplan ist erst zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion anfechtbar; ein dagegen erhobener Rekurs ist mangels tauglichem Anfechtungsobjekt verfrüht. Dass die Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf diese Voraussetzung enthielt, belastet die Verfahrenskosten…
- VGer ZH VB.2021.00840Ein Teil eines zusammengebauten Baukörpers wird nur dann zum eigenständigen Gebäude, wenn er eine abgegrenzte separate Grundfläche aufweist und sich optisch verselbständigt hat. Zwei oberirdisch freistehende Gebäude bleiben auch bei durchlaufendem Untergeschoss selbständig. Bei Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe bleibt die…
- VGer ZH VB.2022.00047Bei einer Wiederherstellungsverfügung an einem inventarisierten Schutzobjekt ist eine angemessene Frist einzuräumen; dabei ist abzuwägen, wie dringlich die Beseitigung des Normverstosses ist und wie lange die Vollstreckung auf die persönliche Situation Rücksicht nehmen soll. Beruht die lange Frist auf der Annahme, es bestünden keine…
- VGer ZH VB.2022.00051Eine mechanisierte Werkstatt und eine Schreinereiwerkstatt sind als mässig störende Betriebe zu qualifizieren und passen auch funktional in eine Kernzone kleiner Dörfer mit historisch gewachsener Mischnutzung. Drei auf einem Grundstück angesiedelten Betrieben, deren Gesamtanlage sich funktional stark verändert hat, sind als Einheit zu…
- VGer ZH VB.2022.00170Nachbarn verfügen bei Inventarentlassung nicht schon wegen ihrer nachbarschaftlichen Beziehung über Rekurslegitimation. Legitimation ist jedoch gegeben, wenn die Inventarentlassung und die damit verbundene Möglichkeit der Neuüberbauung eine Wertminderung der Nachbarliegenschaften zur Folge hätten. Substanziierungspflicht hinsichtlich…
- VGer ZH VB.2022.00130Unabhängig von der Einhaltung der Planungswerte sind bei einer Wärmepumpe die Vorgaben der vorsorglichen Emissionsbeschränkung nach Art. 11 Abs. 2 USG zu beachten. Wird die Wärmepumpe durch die Hauswand von den lärmempfindlichen Räumen des Nachbargebäudes abgeschirmt und ist durch das Modell und die bauliche Situation keine wesentliche…
- VGer ZH VB.2022.00176Bei Flachdächern ist ein hypothetischer First quer zur Gebäudelängsseite (Chaletstil) nur in Grenz- oder begründeten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei komplexen Gebäudeformen ohne eindeutige Längsseite oder aus gestalterischen Gründen. Eine Interpolation des Terrains setzt eine unnatürliche, die Neuüberbauung erheblich erschwerenden…
- VGer ZH VB.2022.00276Die Prüfung von Referenzen im Submissionsverfahren ist Teil der Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen. Gelingt es der Behörde nicht, über die angegebenen Kontaktangaben Kontakt mit der Referenzperson aufzunehmen, und begnügt sie sich stattdessen mit einer allgemeinen E-Mail-Anfrage, verletzt sie den Untersuchungsgrundsatz; das Fehlen…
- VGer ZH VB.2022.00362Bei der Auslegung einer kommunalen Nutzungsverbotsvorschrift für Untergeschosse zu Wohn- und Arbeitszwecken kommt der Baubehörde ein geschützter Entscheidungsspielraum zu. Sie verlässt diesen nicht, wenn sie bereits eine geringe Hangneigung als ausreichend für ein 'natürlich anfallend' qualifiziertes Untergeschoss erachtet.
- VGer ZH VB.2022.00196Bei der Einordnungsbeurteilung kommt der Gemeinde ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu, den das Verwaltungsgericht zu respektieren hat. Eine neuzeitliche, unkonventionelle Architektursprache ist nicht von vornherein unzulässig; in einer heterogen gestalteten Umgebung kann auch eine grosse Farbvielfalt zulässig sein.
- VGer ZH VB.2022.00311Auf ein Wiedererwägungsgesuch braucht die Behörde nur einzutreten, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt wurden, wesentliche Tatsachen aus Versehen unberücksichtigt blieben oder der Gesuchsteller nachträglich erhebliche Tatsachen entdeckt hat, die er nicht rechtzeitig hätte…
- VGer ZH VB.2022.00358Eine auf den Bezirk beschränkte Eingrenzung ist bei fehlenden Anhaltspunkten für objektive Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise als geeignete Zwangsmassnahme verhältnismässig. Eine Eingrenzungsdauer von zwei Jahren ist unverhältnismässig, wenn die betroffene Person bereits früher eingegrenzt war und sich seitdem stets den Behörden…
- VGer ZH VB.2021.00849Auch nicht inventarisierte Bauten können ein potenzielles Schutzobjekt darstellen, das vor einem Abbruch einen behördlichen Schutzentscheid erfordert. Liegen ausreichend Anhaltspunkte für ein potenziell schutzwürdiges Objekt vor (Parteigutachten, Augenscheinerkenntnisse), löst die mögliche Gefährdung durch ein Abbruchvorhaben die…
- VGer ZH VB.2022.00271Eine Ausgrenzung aus dem gesamten Stadtgebiet ist erforderlich, um eine Person von Drogenumschlagplätzen fernzuhalten; sie ist jedoch verhältnismässig einzuschränken, wenn besondere persönliche Beziehungen (hier: Kindschaftspflege in einem bestimmten Stadtkreis) dies gebieten. Direkte An- und Wegreise ist ohne Ausnahmebewilligung zu…
- VGer ZH VB.2021.00575Nach dem neuen Gemeindegesetz (GG) bedarf eine zeitlich unbeschränkte Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Ausschüsse oder einzelne Mitglieder des kommunalen Exekutivorgans einer generell-abstrakten Regelung in einem Behördenerlass (§ 44 GG); ein blosser Ad-hoc-Beschluss genügt nicht. Ein Abbruchbefehl, der von einem dazu sachlich…
- VGer ZH VB.2022.00215Nach Rückweisung durch das Bundesgericht sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens neu zu regeln. Dabei werden die Kosten des ursprünglichen Verfahrens den unterliegenden Beschwerdegegnern auferlegt und Umtriebsentschädigungen zugesprochen.
- VGer ZH VB.2021.00745Die Zufahrt zu einem Grundstück muss nur für die konkret vorgesehene Nutzung des Grundstücks oder des geplanten Gebäudes hinreichend sein. Bei Wohnnutzung besteht kein Anspruch auf Zugang für grosse Kranlastwagen bis zur Grundstücksgrenze. Ein Carport, der die Notzufahrt zum Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt, schränkt dessen…
- VGer ZH VB.2021.00606Bei einer Mobilfunkantenne ist eine besonders gute Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG) nur verlangt, wenn zwischen dem Schutzobjekt und der Anlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein optischer Bezug besteht; fehlt dieser wegen der Distanz oder unterschiedlicher räumlicher Umgebung, genügt die allgemeine Einordnungsvorschrift. Die in der…
- VGer ZH VB.2021.00565Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses in einer Kernzone richtet sich die Beurteilung der Einordnung, der Brandschutzabstände und der Besucherparkplätze nach den massgebenden Bestimmungen der kommunalen BZO; alle diese Anforderungen waren vorliegend erfüllt.
- VGer ZH VB.2021.00836Nach Aufhebung und Rückweisung durch das Bundesgericht zur Neuverlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen werden die Kosten des Rekursverfahrens auf einen korrigierten Betrag festgesetzt; die Kostenverteilung des Baurekursgerichts wird beibehalten, die Gerichtskosten des Verwaltungsgerichts werden teils auf die Gerichtskasse, teils…
- VGer ZH VB.2021.00723Ein Zwischenentscheid betreffend die Abweisung eines Sistierungsgesuchs im Rekursverfahren über eine BZO-Bestimmung kann nicht selbständig angefochten werden, da der Nachteil (Anwendung des neuen BZO-Rechts auf ein Baugesuch) sich nur bei Abweisung des Hauptrekurses realisieren würde und damit keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.