Decisioni su § 65a cpv. 2 VRG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2021.00682Verwaltungsbehörden sind nicht verpflichtet, strittige zivilrechtliche Vorfragen im Altlastenverfahren zu entscheiden; eine Sistierung ist nur bei besonderer Komplexität angezeigt. Für Altlastenkosten bei Vermögensübertragungen vor dem 1. Juli 2004 gilt die Rechtsnachfolge nach aArt. 181 OR analog.
- VGer ZH KE.2026.00004Juristische Personen (GmbH) haben keinen Anspruch auf Erlass der Gerichtskosten; die Garantie der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV) schützt nur natürliche Personen; eine zahlungsunfähige juristische Person hat die konkurs- und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
- VGer ZH VB.2023.00606Asylunterkünfte sind in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung zonenkonform; ein im Beschwerdeverfahren erstmals vorgetragener Bauhinderungsgrund ist aufgrund des Rügeprinzips unbeachtlich, soweit er zudem ohnehin unbegründet wäre.
- VGer ZH VB.2021.00639Aus den Sonderbauvorschriften für ein Gebiet sowie den Zugangsnormalien bzw. der VErV lassen sich keine grundsätzlichen Unvereinbarkeiten für das Befahren einer Strasse mit längeren Lastwagen ableiten; die Frage der Wendemöglichkeit und der Verkehrssicherheit für Fahrzeuge über zehn Meter ist durch die zuständige Behörde abzuklären.
- VGer ZH VB.2022.00069Ein Wechsel von 4G auf 5G-Technologie bei einer bestehenden Mobilfunkanlage stellt kein Bagatelländerungsverfahren dar, sondern ist nach Art. 22 RPG zu prüfen. Er ist jedoch keine Änderung des Betriebs, die so wichtige Folgen für Umwelt und Planung hat, dass ein öffentliches Interesse an vorgängiger Kontrolle besteht; er unterliegt…
- VGer ZH VB.2021.00633Im Waldabstandsbereich gilt ein grundsätzliches Bauverbot für oberirdische Gebäude (§ 262 Abs. 1 PBG); eine Ausnahme nach Art. 17 Abs. 3 WaG setzt wichtige Gründe für die Positionierung im Waldabstand voraus, welche für Sauna und Jacuzzi ohne Weiteres nicht ersichtlich sind. Die Anordnung des Rückbaus ist verhältnismässig, wenn die…
- VGer ZH VB.2022.00030Art. 24c RPG setzt für den Einbau von Wohnungen in ein Gebäude ausserhalb der Bauzone voraus, dass dieses als rechtmässig bestehendes altrechtliches Wohnhaus zu qualifizieren ist. Aus Gebäudeschätzungsprotokollen, Bauplänen und Flugaufnahmen lässt sich keine Wohnnutzung vor dem Stichtag (1. Juli 1972) ableiten. Aus einem positiven…
- VGer ZH VB.2021.00769Die dauerhafte Erschliessung eines Neubauvorhabens an einer Staatsstrasse über eine Rabatte und das Trottoir ohne gesicherten Einlenker ist unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten. Ein separat bewilligtes, aber vollumfänglich aufgehobenes Strassenprojekt begründet keine teilrechtskräftige Festsetzung eines…
- VGer ZH VB.2021.00740Der Wechsel vom Betrieb einer adaptiven Mobilfunkantenne im Worst-Case-Szenario zu einem Betrieb unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors ist baubewilligungspflichtig, da er eine faktische Erhöhung der Sendeleistung mit wesentlichen Auswirkungen auf Umwelt und Planung darstellt. Die hohen Ausmasse einer Antennenanlage allein stehen…
- VGer ZH VB.2022.00148Werbemonitore in bestehenden Vitrinen eines inventarisierten Gebäudes in der Kernzone Altstadt sind bewilligungspflichtig. Angesichts der erhöhten Einordnungsanforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG und Art. 43 BZO sind sie nicht bewilligungsfähig, wenn sie in der schmalen Altstadtgasse eine hinreichende Rücksichtnahme auf das…
- VGer ZH VB.2021.00841§ 234 PBG über die planungsrechtliche Baureife erfasst nur kantonale Planungsfestlegungen nach PBG und seinen Ausführungserlassen, nicht bundesrechtliche Planungen. Ein Richtplaneintrag für einen bundesrechtlichen Doppelspurausbau ist daher keine planungsrechtliche Festlegung im Sinne von § 234 PBG. Wenn das Schutzobjekt die Umgebung…
- VGer ZH VB.2022.00041Eine Terrassenbrüstung, die direkt an das Trottoir gestellt wurde statt das geforderte 30 cm breite Bankett auszubilden, ist nicht verkehrssicher nach § 240 Abs. 1 PBG. Die Wiederherstellungsverfügung ist verhältnismässig, wenn die Abweichung nicht geringfügig ist, der Bauherr bösgläubig war und keine mildere geeignete Massnahme…
- VGer ZH VB.2022.00058Ein Gesuch, das keine wesentliche Abweichung vom Gegenstand eines hängigen nachträglichen Baubewilligungsgesuchs enthält (hier: Platzierung eines Holzpollers vor einer bewilligungswidrigen Terrasse), begründet keinen Eintretensanspruch. Das Nichteintreten auf ein solches Alternativgesuch ist nicht zu beanstanden.
- VGer ZH VB.2021.00741Lärm von Schwimmbadpumpen (SwimSpa) ist gleich wie jener von Wärmepumpen zu behandeln. Unabhängig von der Einhaltung der Planungswerte sind die Vorgaben der vorsorglichen Emissionsbeschränkung nach Art. 11 Abs. 2 USG zu beachten; ein dauerhafter Betrieb von Swimmingpool-Pumpen ist nach aktuellem Stand der Technik regelmässig nicht…
- VGer ZH VB.2022.00046Nach Ablauf der 30-jährigen Verwirkungsfrist darf eine an sich rechtswidrige Baute zwar weiterhin bestehen (Duldungspflicht), wird dadurch aber nicht rechtmässig. Die Eigentümerschaft hat keinen Anspruch auf erweiterte Besitzstandsgarantie; bewilligungspflichtige Erneuerungen, Erweiterungen oder Änderungen an der zu duldenden Baute sind…
- VGer ZH VB.2021.00605Bei einer Nachbarbeschwerde gegen eine Baubewilligung ist es nicht Sache der Baubewilligungsbehörde oder der Bauherrschaft, die fehlende Schutzwürdigkeit einer abzubrechenden Baute nachzuweisen; die Beschwerdeführerin muss die Schutzwürdigkeit substanziiert behaupten und darlegen.
- VGer ZH VB.2021.00629Bei einer erteilten Baubewilligung, bei der die Erschliessung der Tiefgaragenparkplätze von einer anderen, aufgehobenen Baubewilligung für eine erste Bauetappe abhängt, ist auch die Baubewilligung für die zweite Etappe aufzuheben. Balkone sind der Fassade vorgelagert und nicht Bestandteil derselben; wesentliche Projektmängel können…
- VGer ZH VB.2022.00031Ein Bauvorhaben (Einstellhalle, Nährstofflager, Trafostation), das bis zu 20 cm unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels zu liegen käme, benötigt eine Bewilligung des AWEL. Fehlt diese, ist die Baubewilligung aufzuheben; eine nebenbestimmungsweise Mängelbehebung kommt nicht in Betracht.
- VGer ZH VB.2021.00730Beim projektbezogenen privaten Gestaltungsplan ist nicht bereits der Plan selbst, sondern erst das konkrete Bauvorhaben auf seine rechtsgenügende Einordnung nach § 238 PBG zu prüfen. Die Richtplankonformität der Baumassenziffer und die Suspendierung von Baulinien durch Gestaltungsplan bedürfen keiner Zustimmung der Gemeindeversammlung.
- VGer ZH VB.2021.00718Eine Abschreibung des Rekurses zufolge Gegenstandslosigkeit setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin tatsächlich auf ihre Anträge verzichtet hat; blosse Unklarheiten darüber, ob der Gemeinderat Anträge anerkannt hat, begründen keine Gegenstandslosigkeit. Eine ausserhalb des Gestaltungsplan-Baubereichs geplante Terrasse ist als…
- VGer ZH VB.2021.00725Baubewilligungen verleihen keine wohlerworbenen Rechte und können widerrufen werden. Bei der Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Durchsetzung des Baurechts und privatem Vertrauensschutz ist dem Stand der laufenden Bauarbeiten Rechnung zu tragen. Eine erhebliche Überschreitung der Ausnützungsziffer, die nicht…
- VGer ZH VB.2021.00826Die Beurteilung einer adaptiven Mobilfunkantenne nach dem Worst-Case-Szenario ohne Anwendung eines Korrekturfaktors ist zulässig. Bei jedem einzelnen möglichen Beam wird auf den maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung abgestellt; die Aufteilung der Sendeleistung auf verschiedene Beams schliesst höhere…
- VGer ZH VB.2022.00042Für eine Neubaute im Dorfzentrum auf einem Grundstück im überkommunalen Kernzonen- und KOBI-Perimeter dürfen Rafflamellenstoren als nicht bewilligungsfähig eingestuft und auflageweise durch flächige Beschattungselemente ersetzt werden, wenn das Gebäude von prägenden Nachbarbauten umgeben und gut einsehbar ist.
- VGer ZH VB.2022.00044Der vollständige Rückbau eines Walmdachs und dessen Ersatz durch ein Attikageschoss stellt eine nach § 357 Abs. 1 PBG unzulässige neubauähnliche Umgestaltung dar, wenn die Massnahme nicht dem Schutz bereits getätigter Investitionen dient, sondern primär darauf abzielt, bei einer bereits bauvorschriftswidrigen Liegenschaft zusätzliche…
- VGer ZH VB.2021.00645Eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um 2,75 bzw. 1,8 m, die eine konzeptionelle Überarbeitung des Projekts erfordert und für die verschiedene Behebungsvarianten denkbar sind, stellt einen gewichtigen Mangel nach § 321 Abs. 1 PBG dar, der nicht nebenbestimmungsweise geheilt werden kann.
- VGer ZH VB.2021.00732Gemeinden sind bei der Begriffsbestimmung der Ausnützungsziffer an § 255 PBG gebunden und dürfen keine eigene Berechnungsweise einführen. Eine BZO-Regelung, die für Unter- und Dachgeschosse eine maximale Nutzfläche von der Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen festlegt, stellt eine zulässige Regelung über die…
- VGer ZH VB.2021.00637Terrainveränderungen zur landwirtschaftlichen Bodenverbesserung in der Landwirtschaftszone sind nicht zonenkonform, wenn überwiegende Naturschutzinteressen – konkret das Regenerationspotenzial als Feuchtgebiet – entgegenstehen; Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV schliesst eine Zonenkonformität nach Art. 16a RPG aus, und eine Ausnahmebewilligung…
- VGer ZH VB.2021.00609Parkplätze, die im Umgebungsplan eines Bauprojekts vorgesehen sind, müssen sich befriedigend in die räumliche Umgebung einordnen; befinden sie sich in nützlicher Entfernung vom Baugrundstück (§ 244 Abs. 1 PBG), sind sie ebenfalls einer Einordnungsprüfung zu unterziehen.
- VGer ZH VB.2021.00660Nachbarn fehlt die Beschwerdelegitimation hinsichtlich der Anzahl vorgeschriebener Parkplätze, wenn keine Übelstände nach § 243 Abs. 2 PBG zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken; blosse Mutmassungen über Falschparkierer genügen nicht.
- VGer ZH VB.2021.00710Eine Mobilfunkantenne, die in der Mitte eines Gebäudes platziert ist und damit optisch reduziert wird, ordnet sich befriedigt ein. Für die Messung der horizontalen Richtungsabschwächung aus einem ausgedruckten Diagramm sind kleine Messungenauigkeiten zulässig, solange die Anlagegrenzwerte eingehalten sind.
- VGer ZH VB.2021.00601Der regionale Richtplan verlangt die Projektierung eines durchgehenden Radstreifens und erlaubt keine Abweichung aufgrund einer kommunalen Interessenabwägung; das Strassenprojekt ist zur richtplankonformen Projektierung zurückzuweisen. Regelmässige Strassenbenützer sind zur Anfechtung der Veloroutenführung legitimiert, nicht jedoch zur…
- VGer ZH VB.2021.00837Sog. Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte sind zulässig, wenn die farblich abgegrenzte Fläche keine Verwechslungen mit strassenverkehrsrechtlich bedeutsamen Signalen oder Markierungen verursacht. Allfälliger Stau bei einer Kaphaltestelle lässt die Planung mit Blick auf die für die gewählte Ausgestaltung sprechenden Interessen der…
- VGer ZH VB.2021.00818Wer nicht innert Frist einen Bauentscheid verlangt hat, kann die Rechtmässigkeit des bewilligten Bauprojekts (hier: angeblich fehlende wasserrechtliche Konzession) nicht nachträglich im Rahmen eines Rechtsverweigerungsrekurses geltend machen. Die fehlende räumliche Nähe des Beschwerdeführers zum Baugrundstück begründet kein…
- VGer ZH VB.2021.00678Wenn die BZO die freie Wahl des grossen Grundabstands erlaubt und dieser gegenüber der Strassenseite gewählt wird, tritt der Strassenabstand an dessen Stelle, ohne dass auf einer anderen Gebäudeseite ein Abstand in diesem Ausmass eingehalten werden muss. Die Fassadenlänge für die Dachaufbauten-Drittelsregel ist über mehrere…
- VGer ZH VB.2021.00708Das Veränderungsverbot nach Art. 78 Abs. 5 BV für Moore und Moorlandschaften schliesst eine Interessenabwägung im Einzelfall aus; für die ungeschmälerte Erhaltung des Flachmoors ist die Verhinderung einer Verschlechterung der Weitsichtsituation erforderlich, sodass moorschutzrechtliche Bestimmungen dem geplanten Bauprojekt entgegenstehen.
- VGer ZH VB.2022.00081Eine Einzelinitiative, die verlangt, dass sich die Gemeinde für den Erhalt einer durch mehrere Gemeinden führenden Strasse einsetzen soll, betrifft kein reines Verwaltungsgeschäft der Exekutive, sondern eine politische Frage; die Initiative ist zulässig und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
- VGer ZH VB.2021.00729Eine auf einem Kleinkühlschrank aufgestellte mobile Elektro-Kochplatte ohne fest installierte Geräte, ohne Spülbecken und ohne Lüftung erfüllt die Anforderungen an eine Küche im Sinne von § 306 PBG nicht. Eine Wohnung, die diese Minimalanforderungen nicht erfüllt, kann baurechtlich nicht als eigenständige Wohnung qualifiziert werden.
- VGer ZH VB.2021.00784Ein Rechtsmittel, das nicht im eigenen Namen erhoben wird, erfordert eine von den Vertretenen unterzeichnete Vollmacht. Werden innert gesetzter Nachfrist keine Vollmachten nachgereicht, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten; eine zweite Nachfrist ist grundsätzlich nicht statthaft. Ein Vertretungsverhältnis aus früheren…
- VGer ZH VB.2021.00705Das Verordnungsrecht trägt dem wissenschaftlichen Kenntnisstand über Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkantennen ausreichend Rechnung. Adaptive Antennen, die gleich behandelt werden wie konventionelle, sind in den QS-Systemen korrekt dargestellt; es existiert ein Messverfahren. Eine Mobilfunkantenne ist in der Bauzone zonenkonform,…
- VGer ZH VB.2021.00589In der Landwirtschaftszone dürfen betriebsnotwendige Lagerflächen auf einer bereits überbauten Parzelle nicht durch das Aufstellen einzelner Container ohne baulichen Zusammenhang zu bestehenden Gebäuden geschaffen werden; der Trennungsgrundsatz und das Gebot zur Schonung der Landschaft stehen dem entgegen.
- VGer ZH VB.2022.00022Ein nicht fristgemäss erhobener Rekurs in Stimmrechtssachen ist unzulässig; es liegen keine Revisionsgründe vor. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
- VGer ZH VB.2021.00585Ein Nachbar, der zur Anfechtung einer Rekursgutheissung bezüglich einer Inventarentlassung legitimiert wäre, hat Anspruch auf Beiladung im erstinstanzlichen Rekursverfahren vor dem Baurekursgericht, damit er sich mit dem entsprechenden Kostenrisiko bereits vor der ersten Rechtsmittelinstanz beteiligen kann.
- VGer ZH VB.2021.00586Die Verlängerung einer insgesamt vierjährigen Eingrenzung ist unverhältnismässig, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Massnahme besteht: Weder die Erreichbarkeit des Betroffenen noch sein Sicherheitsrisiko rechtfertigen eine so schwerwiegende Anordnung.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.