Decisioni su § 65a cpv. 1 VRG
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- VGer ZH VB.2021.00776Eine BZO-Bestimmung, die die Nutzung von Untergeschossen zu Wohn- und Arbeitszwecken nur dort zulässt, wo sie aufgrund der Hangneigung natürlich anfallen, eröffnet der kommunalen Baubehörde einen geschützten Entscheidungsspielraum. Das Zulassen einer geringen Hangneigung als hinreichende Voraussetzung verlässt diesen Spielraum nicht.
- VGer ZH VB.2022.00035Die Notwendigkeit einer Baute ausserhalb der Bauzone nach Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV beurteilt sich nach objektiven Kriterien. Ohne die von der Baudirektion verlangten Betriebsangaben kann die Zonenkonformität einer unbewilligten Rundbogenhalle und eines Folientunnels nicht erstellt werden; die nachträgliche Bewilligung fällt ausser…
- VGer ZH VB.2021.00790Mit dem Anbringen eines Stahlbands, laufenden Messungen und dem Vorbehalt weiterer Massnahmen in einer Revisionsbewilligung wird § 239 Abs. 1 PBG (Umgebungsgestaltung) genügend nachgekommen. Von einer Auflage zur weiteren Hangsicherung darf abgesehen werden; bei späteren Mängeln kann die Baubehörde jederzeit von Amtes wegen gestützt auf…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.