Decisioni su § 52 cpv. II VRG
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- VGer ZH VB.2016.00552Ein Verzicht auf das maximal zulässige Gebäudevolumen kann gemäss § 238 PBG nur bei ausserordentlichen Umständen durchgesetzt werden; Schattenwurf eines Gebäudes, das die Abstandsvorschriften einhält, kann Nachbarn nicht zur Verweigerung der Baubewilligung berechtigen, und privatrechtliche Dienstbarkeiten sind im…
- VGer ZH VB.2016.00763Das Baurekursgericht ist berechtigt und verpflichtet, kommunale Einordnungsentscheide auf ihre Angemessenheit zu überprüfen, muss aber die von der Baubehörde angeführten Entscheidgründe gebührend berücksichtigen; Plakatwerbeträger sind gut eingeordnet, wenn sie die Drittwahrnehmung eines nahen Schutzobjekts nicht beeinträchtigen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.