Decisioni su § 52 cpv. 3 PBG
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- BRG ZH BRK: 2022-26Der Begriff «Gewerbe» in einer Wohn-Gewerbezone umfasst nach §§ 52 und 49a Abs. 3 PBG jede Art von Arbeitsplatznutzung inklusive Büro- und Dienstleistungsbetriebe; Büronutzungen sind daher für den kommunalen Ausnützungsbonus für gewerblich genutzte Flächen anrechenbar.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0042/2019Ein vom Eigenheim aus betriebener Trüffelversandhandel mit eigenem Bürozugang, Onlinebestellungen und sporadischen Degustationsabenden ist in einer Wohnzone als nicht störender Betrieb zonenkonform, wenn er kein übermässiges Verkehrsaufkommen verursacht und dem Bild eines Bürobetriebs entspricht.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0104/2018Zonenvorschriften gelten parzellenscharf für das gesamte Grundstück, unabhängig davon, ob eine Baute oder ihr Teil ober- oder unterirdisch errichtet wird; ein unterirdisches Bauteil, das in eine zonenwidrige Nachbarparzelle hineinragt, verletzt die Nutzungsplanung ebenso wie ein oberirdisches.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.