Decisioni su § 50 VRG
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- VGer ZH VB.2021.00563Bei der Überprüfung einer Inventarentlassung ist die rechtliche Würdigung der Zeugeneigenschaft einschliesslich der Verhältnismässigkeit der Unterschutzstellung Aufgabe der rechtsanwendenden Behörden und nicht des Gutachters. Ein hoher Eigenwert und mindestens erhöhter Situationswert begründen die wichtige Zeugenschaft und damit die…
- VGer ZH VB.2019.00050Bei der Interpolation von Höhenkurven gibt es kein allgemein anerkanntes und verbindliches Verfahren; das Verwaltungsgericht überprüft eine Interpolation nur auf offensichtliche Unvertretbarkeit, nicht auf Angemessenheit.
- VGer ZH VB.2017.00562Bei der Überprüfung regionaler Richtpläne beschränkt sich das Verwaltungsgericht auf eine Rechtskontrolle; kommunales Recht ist dem regionalen Richtplan nicht übergeordnet, und die Pflicht zur Anhörung und öffentlichen Auflage nach § 7 PBG gilt nicht für die Festsetzung regionaler Richtpläne durch den Regierungsrat.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.