Decisioni su § 5 cpv. 2 VRG
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- VGer ZH AEG.2021.00002Ein Akteneinsichtsbegehren im Zusammenhang mit einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist nicht selbständig anfechtbar; über die Akteneinsicht ist im Hauptverfahren zu entscheiden, weshalb das Nichteintreten der Vorinstanz auf den Zwischenentscheid keine formelle Rechtsverweigerung…
- VGer ZH VB.2019.00843Eine Eingabe, die eine Irreführung der Stimmbevölkerung an einer Gemeindeversammlung rügt, ist als Stimmrechtsrekurs zu behandeln; ist dieser verspätet erhoben worden und war den Beschwerdeführern die gerügte Verletzung seit dem Erhalt der Baubewilligung bekannt, ist im Ergebnis Nichteintreten gerechtfertigt, eine Kostenauflage im…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.