Decisioni su § 315 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2024.00040Näherbaurechtsgebern ist der baurechtliche Entscheid von Amtes wegen zuzustellen; fehlt der Nachweis der Kenntnis, ist die Baubewilligung ihnen gegenüber nie rechtskräftig geworden und kann die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet werden.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0193/2023Eine Freiflugvoliere in einem Zoo, die als Netzüberspannung mit Bogenkonstruktion ausgestaltet ist, kann als «Gehegevorrichtung» im Sinne des kantonalen Gestaltungsplans qualifiziert werden und unterliegt damit nicht den allgemeinen Gebäudehöhenbeschränkungen. Für die Rekurslegitimation ist eine hinreichende räumliche Beziehung sowie…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0053/2023Bei einer Mobilfunk-Antennenanlage mit Liftüberfahrt in der Zentrumszone muss die Gemeinde die Kaskadenregelung (Art. 37a BZO i.V.m. § 49a Abs. 3 PBG) korrekt anwenden und die Baumassenziffer einschliesslich Bonus-Berechnung nach Art. 17 BZO auf das verbleibende, nicht durch das Gewerbegebäude konsumierte Baumassenvolumen abstellen.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0056/2023Nachbarn einer bewilligten Arealüberbauung (§ 71 PBG) können eine Sistierung des Rekursverfahrens wegen hängiger Planungsverfahren nur verlangen, wenn echte Widerspruchsgefahr besteht; eine negative Vorwirkung nach § 234 PBG kommt nur bei inventarisierten Schutzobjekten in Betracht.
- VGer ZH VB.2021.00818Wer nicht innert Frist einen Bauentscheid verlangt hat, kann die Rechtmässigkeit des bewilligten Bauprojekts (hier: angeblich fehlende wasserrechtliche Konzession) nicht nachträglich im Rahmen eines Rechtsverweigerungsrekurses geltend machen. Die fehlende räumliche Nähe des Beschwerdeführers zum Baugrundstück begründet kein…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0082/2021Auf den Rekurs einer national tätigen Umweltorganisation ist einzutreten, wenn die Baubewilligung für eine Umnutzung, Aufstockung und den Umbau eines Kaufhauses als Bundesaufgabe nach Art. 12 Abs. 1 NHG qualifiziert; der Rekurs eines Anwohners ohne rechtsgültiges Zustellungsbegehren nach § 315 PBG ist nicht einzutreten.
- VGer ZH VB.2019.00290Den Benützern einer Strasse kommt kein Anspruch auf Einleitung eines Verfahrens zur Sicherung der bestehenden Strassenfläche zu; die vorgängige behördliche Äusserung zur Bewilligungsfähigkeit ist keine anfechtbare Anordnung.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-i-nr--0066-0067-2020-vom-5--juni-2020Auf den Rekurs einer Anwohnerin ist nicht einzutreten, wenn die fristgerechte Zustellungsbegehren-Stellung nach § 315 PBG nicht rechtsverbindlich erfolgt ist; der Rekurs der übrigen Anwohnenden ist gutzuheissen, wenn die Arealüberbauung die gesetzliche Mindestfläche von 6'000 m2 nicht selbständig erfüllt.
- VGer ZH VB.2019.00557Ein baurechtliches Zustellungsbegehren muss transparent machen, ob der Absender im eigenen Namen oder in Vertretung Dritter handelt; fehlt diese Offenlegung, entsteht keine Rekurslegitimation für die Vertretenen, und ein nach Verfahrenseinleitung erfolgter Liegenschaftsverkauf lässt das aktuelle Rechtsschutzinteresse erlöschen.
- VGer ZH VB.2018.00291Die Nachfolge in der Miete von Geschäftsräumen bewirkt keinen Eintritt der Nachmieterin in die Parteistellung der Vormieterin im baurechtlichen Rekursverfahren; die Nachmieterin leitet ihre Rechte ausschliesslich vom Vermieter, nicht von der Vormieterin ab.
- VGer ZH VB.2016.00709Nach Art. 9 BV dürfen einem Beschwerdeführer keine Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn seine Anträge infolge einer Praxisänderung als unzulässig erklärt wurden und anzunehmen ist, dass er in Kenntnis der neuen Praxis auf ein Rechtsmittel verzichtet hätte.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.