Decisioni su § 260 cpv. 3 PBG ZH
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- VGer ZH VB.2020.00561Für die Frage der Zusammenrechnung von Fassadenlängen bei Unterschreitung des Gebäudeabstands ist § 260 Abs. 3 PBG (Gebäudeabstandsrecht) und nicht § 27 Abs. 1 ABV (Fassadenlängenrecht) massgebend. Eine bestehende Abrückungserklärung schliesst die Begünstigung nach § 274 Abs. 1 PBG aus und bewirkt, dass der einzuhaltende Gebäudeabstand…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0080/2019Der Umbau eines Zweifamilienhauses mit Erker und Balkonerweiterung an der Westfassade verletzt die Grenzabstandsvorschriften nicht, wenn die Vorsprünge auf nicht mehr als einem Drittel der Fassadenlänge in den Abstandsbereich hineinragen (§ 260 Abs. 3 PBG); verspätet vorgebrachte Rügen sind unbeachtlich.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.