Disposizione · 7 decisioni

§ 260 cpv. 3 PBG

7 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
7
Accolti (in tutto o in parte)
14 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 260 cpv. 3 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2023.0022811.01.2024 · RespintoEine ursprünglich bewilligte Baulinienüberstellung, die nicht nachträglich materiell rechtswidrig geworden ist, unterfällt § 101 PBG; darunter sind Unterhalt, Modernisierung und unter den Voraussetzungen von Abs. 2 auch weitergehende Vorkehren wie eine Dachaufstockung zulässig.
  2. VGer ZH VB.2022.0058331.08.2023 · Parzialmente accoltoBei der Berechnung der Fassadenlänge nach § 260 Abs. 3 PBG für den zulässigen Drittelanbau ist die durch die vorspringenden Fassadenteile gemessene Länge der Gesamtfassade massgebend. Eine Privatwegparzelle mit amtlichem Nutzungsverbot für die Allgemeinheit und faktischer Einschränkung auf einen bestimmten Benutzerkreis ist kein…
  3. VGer ZH VB.2020.0056113.01.2022 · RespintoFür die Frage der Zusammenrechnung von Fassadenlängen bei Unterschreitung des Gebäudeabstands ist § 260 Abs. 3 PBG (Gebäudeabstandsrecht) und nicht § 27 Abs. 1 ABV (Fassadenlängenrecht) massgebend. Eine bestehende Abrückungserklärung schliesst die Begünstigung nach § 274 Abs. 1 PBG aus und bewirkt, dass der einzuhaltende Gebäudeabstand…
  4. VGer ZH VB.2019.0080909.07.2020 · RespintoGemäss § 260 Abs. 3 PBG besteht für Balkone und Erker nur eine Abstandspflicht in jener Richtung, in der sie der Fassade vorgelagert sind; eine seitliche Abstandspflicht ergibt sich weder aus dem PBG noch aus der Bau- und Zonenordnung. Der gewachsene Boden innerhalb des Grundrisses von abzubrechenden Gebäuden ist für die Ermittlung der…
  5. VGer ZH VB.2019.0085107.04.2020 · RespintoEine von einer Attikawohnung begehbare Dachterrasse bildet aufgrund ihres räumlichen, baulichen und funktionellen Zusammenhangs mit dem Gebäude einen Gebäudebestandteil, der als balkonähnlicher Vorsprung den Grenzabstandsvorschriften gemäss § 260 Abs. 3 PBG unterliegt; § 357 PBG (erweiterte Besitzstandsgarantie) ist weder direkt noch…
  6. BRG ZH BRGE IV Nr. 0080/201920.06.2019 · RespintoDer Umbau eines Zweifamilienhauses mit Erker und Balkonerweiterung an der Westfassade verletzt die Grenzabstandsvorschriften nicht, wenn die Vorsprünge auf nicht mehr als einem Drittel der Fassadenlänge in den Abstandsbereich hineinragen (§ 260 Abs. 3 PBG); verspätet vorgebrachte Rügen sind unbeachtlich.
  7. BRG ZH BRGE II Nr. 0070/201622.03.2016 · RespintoVorspringende Balkone dürfen gemäss § 260 Abs. 3 PBG in den kleinen Grenzabstand hineinragen; der Grenzabstand ist dabei vom Gebäudeabschluss zu messen, nicht vom Balkonvorsprung.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.