Decisioni su § 25 cpv. III VRG
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- VGer ZH VB.2026.00176Rechtsmitteln gegen Schutzmassnahmen kommt nach § 211 Abs. 4 PBG keine aufschiebende Wirkung zu; von dieser gesetzlichen Regelung kann nach § 25 Abs. 3 VRG nur bei besonderen Gründen abgewichen werden, die vorliegend nicht vorlagen.
- VGer ZH VB.2025.00304Wer kein Zustellbegehren innert 20 Tagen gestellt hat, verwirkt das Rekursrecht; ein Verband, der egoistisch für seine Mitglieder Beschwerde ergreift, muss die legitimationsbegründenden Sachverhaltsumstände hinreichend substanziieren.
- VGer ZH VB.2025.00329Der Entzug der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses setzt qualifizierte und überzeugende besondere Gründe voraus; werden diese von der Vorinstanz nicht dargetan, ist die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.