Decisioni su § 242 PBG ZH
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- VGer ZH VB.2020.00825Pflichtparkplätze müssen nicht auf dem Baugrundstück liegen, sondern können auf Drittgrundstücken in angemessener Entfernung geschaffen werden. Für die Beurteilung der Belichtung und Wohnhygiene ist der aktuelle Zustand massgeblich; künftige Auswirkungen eines allfälligen Neubaus auf dem Nachbargrundstück sind nicht zu antizipieren.
- VGer ZH VB.2020.00760Ein im Rekursverfahren festgestellter Bauhinderungsgrund wegen fehlender rechtlicher Sicherung von Pflichtabstellplätzen auf einem Drittgrundstück kann im Beschwerdeverfahren durch Einreichen eines abgeschlossenen Grunddienstbarkeitsvertrags aus dem Weg geräumt werden; die Beschwerde ist in diesem Fall begründet.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.