Decisioni su § 238 cpv. 2 PBG ZH
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- VGer ZH VB.2020.00722Das Baurekursgericht hat bei der Überprüfung eines Sondernutzungsplans (Gestaltungsplan) die Gemeindeautonomie zu beachten und darf nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle jenes der Gemeinde setzen; ein Gestaltungsplan, der Flachdächer in einer Kernzone zulässt, entleert die Grundnutzungsordnung nicht ihres Sinngehalts, wenn eine…
- VGer ZH VB.2020.00561Für die Frage der Zusammenrechnung von Fassadenlängen bei Unterschreitung des Gebäudeabstands ist § 260 Abs. 3 PBG (Gebäudeabstandsrecht) und nicht § 27 Abs. 1 ABV (Fassadenlängenrecht) massgebend. Eine bestehende Abrückungserklärung schliesst die Begünstigung nach § 274 Abs. 1 PBG aus und bewirkt, dass der einzuhaltende Gebäudeabstand…
- VGer ZH VB.2020.00720Die Festlegung eines Baubereichs zur Erhaltung der Bebauungsstruktur in einem geschützten Ortsbild entspricht einem beachtenswerten öffentlichen Interesse; wenn der Baubereich eine sinnvolle Nutzung nicht stark erschwert, ist das entgegenstehende Eigentumsinteresse gering. Im Rahmen einer BZO-Revision dürfen Bauzonen mit Mindestanteilen…
- VGer ZH VB.2020.00813In der Ortsbildschutzzone ist gestützt auf § 238 Abs. 2 PBG eine gute Gesamtwirkung zu verlangen; eine Vorgabe zur axialen Anordnung von Fensteröffnungen unterhalb des Giebels ist nicht zu beanstanden, wenn diese Anordnung für das Ortsbild charakteristisch ist und eine Abweichung bei der gegebenen Fassadenbreite deutlich in Erscheinung…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--27-28-2021-vom-10--maerz-2021Eine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone mit erhöhter Ausnützungsziffer ist aufzuheben, wenn das Projekt die kommunalen Gestaltungsanforderungen für überdurchschnittliche Verdichtung nicht erfüllt und die Baubehörde die nach § 238 Abs. 2 PBG gebotene besondere Rücksichtnahme auf benachbarte Inventarobjekte nicht…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0014/2021Eine Baubewilligung für neue Reiheneinfamilienhäuser in der Kernzone ist aufzuheben, wenn die projektierten Gebäude den zonenrechtlich erforderlichen Grenzabstand zur Nachbarzone nicht einhalten; eine unzulässige Ausnahmebewilligung für eine Dachaufbaute liegt zudem vor, wenn keine besonderen Verhältnisse im Sinne von § 220 PBG bestehen.
- VGer ZH VB.2020.00668Kommunale Ästhetikvorschriften (Einordnungsvorschriften ausserhalb von Kernzonen) sind nur zulässig, soweit sie als Konkretisierung von § 238 Abs. 1 PBG gelten können; eine kommunale BZO-Bestimmung, die die Anforderungen an Geländeveränderungen auf das Mass von § 238 Abs. 2 PBG verschärft, überschreitet die kantonale Ermächtigung und…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0186/2018Eine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in einer Kernzone darf nicht erteilt werden, wenn wesentliche planungsrelevante Aspekte (insbesondere Abgrabungsmasse und Terraingestaltung) ungeprüft bleiben und auf einen nachträglichen Umgebungsplan verschoben werden; die vollständige Prüfung der Bewilligungsfähigkeit muss bereits im…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0117/2018Ein Neubau in einer Kernzone (KA) erfüllt die Anforderungen der guten Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG, Art. 3, 6, 7 BZO) nicht, wenn er sich durch Volumetrie, Dachform und Materialisierung völlig von der herkömmlichen Kernzonenbauweise löst und keinerlei gestalterischen Konnex zum bestehenden Ortsbild aufweist. Eine Nebenbestimmung…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.