Disposizione · 11 decisioni

§ 204 PBG

11 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
11
Accolti (in tutto o in parte)
64 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 204 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2025.0021819.03.2026 · Parzialmente accoltoDas gewichtige öffentliche Interesse an der Erweiterung einer Notunterkunft für Asylsuchende überwiegt das denkmalpflegerische Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Situations- und Umgebungswerts eines inventarisierten Schulhauses, sodass die Baubewilligung erteilt werden darf.
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0050/202314.03.2023 · RespintoStellt die kantonale Fachstelle (ARE) nach Art. 7 NHG fest, eine erhebliche Beeinträchtigung eines BLN- oder ISOS-Objekts sei ausgeschlossen, erübrigt sich ein Gutachten der ENHK; eine Rüge gegen diese Einschätzung muss substantiiert sein und sich mit der Begründung der Fachstelle auseinandersetzen.
  3. BRG ZH BRGE III Nr. 0034/202308.03.2023 · AccoltoDie Entlassung eines Gebäudes aus dem kommunalen Inventar schützenswerter Objekte ist aufzuheben, wenn der Beschluss ohne hinreichende Abklärung der Schutzwürdigkeit erfolgte und der Zürcher Heimatschutz nach § 204 PBG zur Rekurrierung legitimiert ist.
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0119/202224.05.2022 · InammissibileDer Zürcher Heimatschutz (ZVH) besitzt für Rekurse gegen Baubewilligungen im Bereich eines rechtsverbindlichen Gestaltungsplans keine grundsätzliche Legitimation nach § 204 PBG, wenn die Schutzwürdigkeitsfrage bereits entschieden ist und Vertrauensschutz für das Projekt besteht.
  5. BRG ZH BRGE III Nr. 0200/202115.12.2021 · InammissibileAuf einen Rekurs gegen den Verzicht auf Inventaraufnahme eines Schutzobjekts ist nicht einzutreten, wenn der Rekurrent keine schutzwürdigen Eigeninteressen nachweisen kann, die von der Nichtaufnahme unmittelbar berührt werden.
  6. BRG ZH BRGE III Nr. 0206/202115.12.2021 · Parzialmente accoltoEine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus ist aufzuheben, wenn vor dem Abbruchs-/Neubauvorhaben zunächst ein formeller Schutzentscheid über die Schutzwürdigkeit der bestehenden Gebäude zu treffen ist (§ 213 PBG), weil ein Inventareintrag eine legitimationsbegründende Vermutung für hohe Schutzwürdigkeit begründet.
  7. BRG ZH BRGE IV Nr. 0161/202022.10.2020 · AccoltoVor der Erteilung einer Baubewilligung für ein inventarisiertes Objekt muss zwingend ein förmlicher Schutzentscheid ergehen; fehlt die einheitliche Zuständigkeit für Baubewilligung und Schutzentscheid, ist die Grundeigentümerschaft auf das Provokationsbegehren nach § 213 PBG zu verweisen.
  8. VGer ZH VB.2019.0038808.04.2020 · RespintoDas öffentliche Interesse am Fortbestehen einer quartierprägenden Blutbuche überwiegt das wirtschaftliche Interesse an der Verwirklichung eines Richtprojekts im Gestaltungsplanperimeter; die mittlere Schutzwürdigkeit eines Baums genügt für eine Unterschutzstellung.
  9. VGer ZH VB.2017.0007418.12.2019 · Parzialmente accoltoUmbaumassnahmen an einem überkommunal inventarisierten Objekt (Rote Fabrik) sind mit dem Denkmalschutz vereinbar, wenn das KDK-Gutachten nicht zu beanstanden ist und die Abwägung gemäss § 204 PBG die geplanten Änderungen als zulässig ausweist; bei ungenügenden Sachverhaltsklärungen im ersten Rechtsgang sind die Gutachtenskosten den…
  10. VGer ZH VB.2018.0036113.06.2019 · AccoltoDer Flughafen Zürich ist eine Körperschaft des privaten Rechts, die eine öffentliche Aufgabe erfüllt und der Selbstbindung nach § 204 PBG unterliegt; eine besondere gesetzliche Grundlage für die Kostenpflicht bei archäologischen Notgrabungen ist nicht erforderlich.
  11. BRG ZH BRK: BRGE-IV-0020-0021-2016-3918.02.2016 · AccoltoDer Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes, der seine Unterhaltspflicht pflichtwidrig vernachlässigt hat und dadurch Mehraufwendungen für die Rekonstruktion entstehen, kann diese finanziellen Mehraufwendungen nicht als entgegenstehendes privates Interesse im Sinne der Verhältnismässigkeitsprüfung geltend machen.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.