Decisioni su § 203 cpv. I lett. c PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2025.00218Das gewichtige öffentliche Interesse an der Erweiterung einer Notunterkunft für Asylsuchende überwiegt das denkmalpflegerische Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Situations- und Umgebungswerts eines inventarisierten Schulhauses, sodass die Baubewilligung erteilt werden darf.
- VGer ZH VR.2024.00004Materielle Enteignung durch integrale Unterschutzstellung einer Villa verneint. Villa dient überwiegend der Wohnnutzung; Wohnnutzung bleibt nach Unterschutzstellung zulässig. Realwertmethode bei Luxusobjekt massgebend. Wertverlust von 37–42 % erreicht Schwelle für materielle Enteignung nicht. Kein Sonderopfer.
- VGer ZH VB.2019.00657Die Unterschutzstellung eines Architekturgartens und die Anordnung des Wiederaufbaus teilweise abgebrochener Bauteile sind rechtmässig, wenn das hoch zu gewichtende Schutzinteresse die Interessen an einer verdichteten Bauweise überwiegt und die bösgläubige Eigentümerin trotz fehlendem Schutzstatus ihre Anzeigepflicht verletzt hat.
- VGer ZH VB.2019.00731Beim Entscheid über die Unterschutzstellung ist die ISOS-Eintragung zu berücksichtigen, ohne dass daraus eine Pflicht zur ungeschmälerten Erhaltung folgt; massgebend ist, ob das Objekt die Epoche seiner Erbauung noch qualitätsvoll dokumentiert.
- VGer ZH VB.2019.00388Das öffentliche Interesse am Fortbestehen einer quartierprägenden Blutbuche überwiegt das wirtschaftliche Interesse an der Verwirklichung eines Richtprojekts im Gestaltungsplanperimeter; die mittlere Schutzwürdigkeit eines Baums genügt für eine Unterschutzstellung.
- VGer ZH VB.2017.00074Umbaumassnahmen an einem überkommunal inventarisierten Objekt (Rote Fabrik) sind mit dem Denkmalschutz vereinbar, wenn das KDK-Gutachten nicht zu beanstanden ist und die Abwägung gemäss § 204 PBG die geplanten Änderungen als zulässig ausweist; bei ungenügenden Sachverhaltsklärungen im ersten Rechtsgang sind die Gutachtenskosten den…
- VGer ZH VB.2017.00436Bei der Umnutzung eines inventarisierten Schulgebäudes als Notunterkunft für Asylbewerbende ist das gewichtige öffentliche Interesse an der Bereitstellung von Asylunterkünften mit dem Schutzumfang des Inventarobjekts abzuwägen; eine gute Einordnung des Erweiterungsbaus ist geboten.
- VGer ZH VB.2016.00596Ein lückenhaftes Gutachten der kantonalen Denkmalpflege entfaltet nur beschränkte Bindungswirkung; eine Aufstockung ist zulässig, wenn sie ausreichend Rücksicht auf das Schutzobjekt nimmt und dessen Erscheinungsbild nur geringfügig beeinträchtigt.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.